Veränderungen bei der Riester Rente
Die Riester Rente hat seit ihrer Entstehung 2001 einige Veränderungen und Anpassungen über sich ergehen lassen müssen. Was letztendlich den Versicherten zu Gute kommt. Die sogenannten Riester Zulagen müssen nun nicht mehr jedes Jahr vom Riester Sparer selbst per Formular beantragt werden, sondern die Zuschüsse können direkt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, der Investmentgesellschaft oder Bank beantragt werden.
Die Unisex Tarife sind auch eine Neuerung, die die gleiche Tarifkalkulation für Frauen und Männer vorsieht. Bislang waren die Frauen wegen ihrer durchsschnittlich längeren Lebenserwartung durch niedrigere Renten benachteiligt.
Anfangs war die Riester Rente als reine lebenslange Rente konzipiert. Seit 2005 gibt es die Möglichkeit bei Rentenbeginn 30 Prozent des angesparten Kapitals als Kapitalsumme auf einmal ausgezahlt zu bekommen.
Verstirbt der Versicherungsnehmer vor Rentenbeginn, so werden die Ansprüche aus der Riesterrente an die Hinterbliebenen weitervererbt. Die vom Staat bis dahin ausgezahlten Zulagen müssen nur dann zurückgezahlt werden, wenn der Riester-Vertrag nicht zur eigenen privaten Altersvorsorge verwendet wird.
Auch die sogenannte Mallorca Rente ist über die Riester Rente möglich. D.h. wenn man seinen Lebensabend im Ausland verbringt und seinen ständigen Wohnsitz weiterhin in Deutschland hat, wird auch im Ausland die Riester Rente problemlos ausgezahlt. Gibt man seinen Wohnsitz in Deutschland auf, werden an Stelle der Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz 15 Prozent von der monatlichen Rente abgezogen, bis die staatlich ausgezahlten Zulagen getilgt sind.
Die Riester Rente ist speziell für Angestellte und Beamte konzipiert, Selbständige und Freiberufler erhalten keine Zulagen vom Staat, sie können eine Rürup Rente abschließen.
Riester Verträge bieten die Wahl zwischen Versicherungslösungen oder Fondssparplänen. Wobei die klassische Riesterrente über eine Versicherung die bessere Variante darstellt, da die Rentenzahlung bei einem Fondssparplan ab dem 85. Lebensjahr nur noch das Restkapital lebenslang verrentet.
Autor:
Andrea Hellmich
info [ät] artikel-abc.de