Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz AGG
Am 18. August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in Kraft getreten.
Ziel der gesetzlichen Neuregelungen ist es, die Bewerber und Beschäftigte vor Benachteiligung aus Gründen der Rasse, ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu schützen. Eine unterschiedliche Behandlung von Bewerbern aufgrund eines der genannten Merkmale ist grundsätzlich verboten.
Eine besondere Bedeutung liegt in der Parxis darin, dass das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz vom Arbeitgeber schon in der Phase der Stellenausschreibung beachtet werden muss. Auch bei der Stellenausschreibung durch einen Personaldienstleister bleibt die Verantwortung für die Übereinstimmung des Stellenangebots mit den Vorschriften des AGG beim Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann sich der gesetzlichen Haftung aus § 11 AGG auch nicht durch Freizeichnungs- und Freistellungskauseln entziehen.
In § 15 Abs. 2 AGG wird dem benachteiligten Stellenbewerber ein Schadensersatzanspruch in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern der ausgeschriebenen Stelle gewährt. Im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Prozesses kommt es gemäß § 22 AGG zu einer Beweislastumkehr, wenn der Benachteiligte Indizien für eine mögliche Ungleichbehandlung beweist. In diesem Fall muss der Arbeitgeber beweisen, dass die Stelle diskriminierungsfrei besetzt worden ist.
Der Gesetzgeber verpflichtet in § 12 Abs. 2 AGG die Arbeitgeber, alle Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung auf die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetzes (AGG) hinzuweisen. Dies sollte vor allem für Führungkräfte durch qualifizierte Schulungen erfolgen.
Um Gefahren, die sich aus fehlerhaften Ausschreibungsverfahren ergeben, zu vermeiden und um der gesetzlichen Forderung der Qualifizierung von Führungskräften nachzukommen, haben wir uns entschlossen, ein Inhouse - Seminar anzubieten.
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