Datum: 08.02.2012

Basisrente als Fondssparplan



Wer bislang in den Genuss der Rürup-Förderung kommen wollte, der konnte bis vor kurzer Zeit nur über eine entsprechende Rürup-Rentenversicherung dies bewerkstelligen. Allerdings hat der Gesetzgeber vor geraumer Zeit auch der Fondsbranche die Möglichkeit eingeräumt, ebenfalls Produkte zur Basisrente anbieten zu dürfen bzw. zu können. Investmentgesellschaften haben somit die Möglichkeit bekommen, Fondssparpläne für die Inanspruchnahme der Rürup-Förderung anzubieten. Doch was ist eigentlich die Rürup-Rente bzw. wie sieht die Förderung aus?

Vereinfacht und zusammenfassend skizziert funktioniert die Rürup-Förderung so, dass die Beiträge in Rürup-Verträge von der Steuer absetzbar sind und im Gegenzug die Rentenzahlungen hieraus der nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Dabei können Beiträge in Rürup-Verträge zusammen mit weiteren Beiträgen zur Basisversorgung gestaffelt vom Jahr 2005 an als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Zum Beginn der Rürup-Rente im Jahr 2005 waren hiervon 60 Prozent steuerlich anzusetzen. In den Jahren bis 2025 steigt dieser Satz von 60 Prozent um jährlich zwei Prozentpunkte bis er dann folglich 100 Prozent erreicht. Daher beträgt der Anteil im Jahr 2009 68 Prozent. Der höchstens ansetzbare Betrag liegt bei 20.000 Euro im Jahr. Bei 40.000 Euro jährlich liegt der Betrag bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren. Rentenleistungen aus der Rürup-Rente müssen hingegen versteuert werden. Jedoch gilt das bis zum Jahr 2040 nur zum Teil. Renten, die 2005 erstmals ausgezahlt wurden, müssen nur hälftig, d.h. zu 50 Prozent versteuert werden bzw. werden 50 Prozent der ersten kompletten Jahresrente als Freibetrag festgehalten. Allerdings steigt bis zum Jahr 2020 der steuerpflichtige Prozentsatz jedes Jahr um zwei Prozentpunkte an. Danach die Jahre - bis zum Jahr 2040 - steigt dieser Satz jedes Jahr um einen Prozentpunkt. Schließlich wird ab dem Rentenbeginn im Jahr 2040 die ausgezahlte Rente komplett zu 100 Prozent versteuert.

Wie weiter oben schon kurz beschrieben, gab es bis vor kurzer Zeit nur die Möglichkeit, mittels einer Rürup-Rentenversicherung in den Genuss der Rürup-Förderung zu gelangen. Doch inzwischen bietet die Fondsgesellschaft DWS nun mit der DWS BasisRente Premium einen entsprechenden Rürup-Fondssparplan an. Neben vielen interessanten Produktvorteilen wie beispielsweise der Höchststandssicherung sowie der Möglichkeit zu einem Anbieterwechsel, erhält man hierüber die Möglichkeit, an den Renditechancen der Kapitalmärkte zu partizipieren. Nähere Infos zur Rürup-Rente sowie zum Fondssparplan der DWS finden sich auf über Ruerup-Fondssparplan.de. Außerdem wartet bei Abschluss einer DWS BasisRente Premium hierüber ein interessanter Online-Bonus auf den Sparer.

 

Autor: Thomas Schuh
w.thomas.schuh(at)gmx.de


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