Datum: 31.07.2010

Basistarif in der PKV



Basistarif in der PKV Die große Koalition einigte sich am 12.01.2007 auf die Umsetzung des Basistarifs in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Durch den Basistarif steht privat Versicherten (ab dem 01. Januar 2007) ein Zeitraum von 6 Monaten zur Verfügung um sich für einen Wechsel in den neuen Basistarif zu entscheiden. Das ist dann vorteilhaft wenn man unter einer chronischen Krankheit leidet oder wenn vermutet wird, dass in Zukunft die Prämie steigen wird.

Durch den Basistarif will der Staat den Bürgern/Innen den Zugang zu einer bezahlbaren privaten Krankenversicherung sichern. Der Basistarif wird den bisherigen Standardtarif der Privaten Krankenversicherungen ersetzen und das gleiche Leistungsangebot haben wie die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Damit er bezahlbar bleibt, wird der Beitrag den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV, der derzeit bei 500 Euro liegt, nicht überschreiten. Die Höhe des Beitrags wird bei jedem Versicherten anhand des Eintrittsalters und des Geschlechts festgelegt. Der Tarif steht jedem Versicherungsinteressenten bis zum 55. Lebensjahr ohne Prüfung des Gesundheitsstatus zu.

Ein weiterer Beschluss war die Einführung einer Krankenversicherungspflicht, welche den Privaten Krankenkassen vorschreibt alle ehemals privat Versicherte, die momentan keine Versicherung haben, wieder aufzunehmen. Ab dem 01.01.2009 wird jeder zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet sein. Die zwei Systeme, Private Krankenversicherung und gesetzliche Krankenversicherung, bleiben weiterhin voneinander getrennt.

Diejenigen, die momentan nicht versichert sind (ungefähr 250.000 Personen in Deutschland) können schon ab Juli 2007 eine Private Krankenversicherung abschließen, allerdings vorerst mit einem Standardtarif. Der Standardtarif kann schon jetzt von Interessenten in Anspruch genommen werden, für die irgendwann die Vollversicherung zu teuer geworden ist.

Der Basistarif wird für die bisher privat Versicherten zu einer größeren finanziellen Belastung führen, doch das stärkt auch den Wettbewerb und lässt einen Vergleich noch lohnender erscheinen. Der Beitrag zum Basistarif wird aus den durchschnittlichen Mitgliedsbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen errechnet. Risikoausschlüsse oder –zuschläge gibt es hier nicht. Aufgrund des sogenannten Kontrahierungszwanges kann niemanden gekündigt werden. Versicherte im Basistarif werden durch die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen versorgt. Der Wechsel zwischen Versicherungsunternehmen wird in der Zukunft leichter sein, denn die Alterungsrückstellungen können mit übertragen werden.

 

Autor:

Sandra Stolz

ma(at)1A-Krankenversicherung.org


Diese Seite einer/m Bekannten empfehlen
123 - Bookmark