Datum: 31.07.2010

Berufsunfähigkeitsversicherung



Jeder im Erwerbsleben stehende Mensch kann einmal in eine Situation kommen, die ihn berufsunfähig macht. Das heißt er kann nicht mehr in seinem bisherigen Beruf tätig werden. Für diesen Fall lohnt es sich, die Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn nach den neuen Regelungen, zahlen die gesetzlichen Kassen immer niedrigere Berufsunfähigkeitsrenten (BU-Renten), mit denen Sie Ihren gewohnten Lebensstandard oft nicht mehr halten können. Von besonderer Bedeutung ist diese Rente auch für Selbstständige und Freiberufler, da diese keine Leistungen aus den sozialen Kassen erhalten. Die Beitragshöhe in der Berufsunfähigkeitsrente richtet sich jeweils nach dem Eintrittsalter und dem ausgeübten Beruf. Dies begründet sich dadurch, dass die Gefahr in einigen Berufsgruppen größer ist, berufsunfähig zu werden. Je nach Versicherer kann man auch vertraglich festhalten, eine unterschiedliche Leistungs- und Versicherungsdauer zu vereinbaren. Die Leistungsdauer bezeichnet dabei die Zeit, also das Alter, bis zu dem der Versicherer an den Versicherungsnehmer eine Zahlung leisten muss. Die Versicherungsdauer beschreibt das Alter, bis zu welchem der Versicherte berufsunfähig werden kann und noch die Leistung vom Versicherer beanspruchen kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt also immer dann, wenn ein Arbeiter oder Angestellter, ein Selbstständiger oder Freiberufler seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Allerdings legen viele Anbieter im Vertrag auch eine Verweisklausel fest, die besagt, dass dem Versicherten auch eine ähnliche Tätigkeit, die nicht zu 100 % seinem Berufsbild entspricht, zugewiesen werden kann. Dies darf aber nur geschehen, wenn der Versicherte hierdurch nicht finanziell oder sozial schlechter gestellt wird. Bei vorsätzlich herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen ist der Versicherer dagegen nicht zur Zahlung verpflichtet. Deshalb wird hier auch jeder Einzelfall von speziellen Gutachtern äußerst gründlich untersucht. Wie der Name schon sagt, wird die BU-Rente in monatlichen Zahlungen geleistet. Die Höhe dieser Zahlungen richtet sich nach dem Beitrag, oder besser gesagt, je höher die vereinbarte Rentenzahlung, desto höher auch der zu entrichtende Versicherungsbeitrag.

 

Autor:

Sascha Richter

info@sascha-richter.de


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