Datum: 31.07.2010

Berufsunfähigkeitsversicherung



Selbstverständlich geht niemand davon aus, dass er eines Tages zum Pflegefall werden könnte - und deshalb scheuen sich auch viele Leute davor, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen. Allerdings handelt es sich hierbei um eine der wichtigsten Versicherungen. Auf diese Versicherung sollte man lieber nicht verzichten, denn sollte der Fall eintreten, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist man auf eine Berufsunfähigkeitsrente angewiesen. Es ist zwar so, dass einem der Staat ebenfalls unter die Arme greift, aber dessen finanzielle Unterstützung ist so gering, dass man mit ihr niemals über die Runden kommen würde.

Natürlich gibt es zur Berufsunfähigkeitsversicherung auch einige Alternativen wie zum Beispiel die Unterfallversicherung, Dread-Disease-Schutz oder die Erwerbsunfähigkeitsversicherung – doch Versicherungsexperten haben ermittelt, dass diese Versicherungsprodukte im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht den optimalen Schutz bieten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist einfach besser, da aus ihr eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente hervorgeht, mit welcher man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Die einzige Versicherung die noch am ehesten an die BU herankommt ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung – jedoch greift diese nur dann, wenn man überhaupt nicht mehr in der Lage ist, ein Einkommen zu erzielen. Bei der BU ist es hingegen so, dass diese zahlt, so bald man seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Beim Abschluss der Versicherung sollte man sich überlegen, in welchem Rahmen die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt werden soll. Darunter fallen zum einen die Rate der monatlichen Rente, sowie die Dauer der Zahlungen. Oftmals ist es so, dass die BU-Rente nur bis zum Erreichen des Rentenalters gezahlt wird – anschließend werden die Zahlungen eingestellt. Aber ist es auch möglich die BU-Rente auch nach dem Renteneintritt weiterhin zu beziehen. Ist das gewünscht, so muss das jedoch explizit vereinbart werden und sollte von Anfang an fester Vertragsbestandteil sein.

 

Autor: H. Wiedow

 


Diese Seite einer/m Bekannten empfehlen
123 - Bookmark