Datum: 31.07.2010

Die Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft



Die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft stellt für Selbständige eine günstige Möglichkeit dar, um sich preiswert gegen Unfälle zu versichern. Für einen relativ geringen Beitrag sind Sie so bei allen beruflichen Tätigkeiten gegen Unfälle versichert. Die Leistungen der Genossenschaft übersteigen im Falle eines Falles die der Krankenkasse teilweise erheblich, weil die Rehabilitation und die Rückkehr ins Berufsleben hier im Vordergrund stehen.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung der Arbeitgeber. Sie soll die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit entschädigen.

Die Entschädigung erfolgt mit dem Ziel:

 a) der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit,

 b) der Arbeits- und Berufsförderung,

 c) der Erleichterung der Verletzungsfolgen.

Entschädigt wird in Form von Sach- und Geldleistungen (Rehabilitationsmassnahmen, Verletztengeld, Übergangsgeld, Renten, Beihilfen, Abfindungen). Versicherungsschutz gilt auch auf dem direkten Weg von und zur Arbeit.

Träger der Unfallversicherung im gewerblichen Bereich  sind 26 Berufsgenossenschaften. SDiese sind für unterschiedliche Berufsbilder zuständig. EIne Anfrage beim Landesverband der Berufsgenossenschaften klärt schnell ab, welche der Berufsgenossenschaften für Sie zuständig ist.

Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern

a) Unternehmer

Wenn Sie nicht versicherungspflichtig als Unternehmer sind, ist eine freiwillige Versicherung sinnvoll. Bei relativ geringen Jahresbeiträgen bekommen Sie ein umfassender Versicherungsschutz. Ihre Versicherungssumme sollte sich an ihrem realen Einkommen orientieren, damit im Falle eines Falles keine Versorgungslücke auftritt. Hier ist zu beachten, dass die Unfallversicherung nur für die Wege gilt, die mit Ihrer selbständigen Tätigkeit zu tun haben. Einzelheiten dazu erfahren Sie von Ihrer Berufsgenossenschaft.

b) Freiberufler

Als Freiberufler können Sie sich freiwillig versichern, aber dann müssen Sie einen Beitrag an die Berufsgenossenschaft richten.

c) Arbeitnehmer

Grundsätzlich sollen alle Arbeitnehmer, die in einem Arbeits-, Dients- oder Lehrverhältnis stehen, versichert sein. Die Höhe des Einkommens ist hier ohne Bedeutung.

Wenn Sie ein Gewerbe anmelden, dann sollten Sie den Landesverband der Berufsgenossenschaften vor Ablauf von 1 Woche darüber informieren.Die gesetzliche Unfallversicherung wird nur von den Beiträgen der Unternehmen finanziert, die diese zahlen. Zum Jahresende erhalten Sie ihren Beitragsbescheid.

a) Beitrag bei Versicherungspficht

Beim Versicherungspflicht bemessen sich die Beiträge nach den Lohnsummen der Versicherten und der Gefahrenklasse, welche dem Unternehmen zugeordnet wird.

b) Beitrag bei freiwilliger Versicherung

Bei freiwilliger Versicherung lautet die Berechnungsformel:

   (Versicherungssumme x Gefahrklasse x Umlagefaktor)/1.000

Hier gibt es deutliche Unterschiede, ein Dachdecker zahlt einen wesentlich höheren Beitragssatz als ein Programmierer.

Wenn ein Arbeitsunfall eintritt muß diesersofort Ihrer Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Die dafür notwendigen Formulare wie z.B. die (Unfallanzeige) erhalten Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft.

 

Autor: Redaktion


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