BGB und HGB
Der Gesetzeswald im deutschen Rechtssystem ist immer wieder verwirrend und es herrscht oftmals Unwissenheit darüber, wo die Unterschiede zwischen dem Bürgerlichen und dem Handelsgesetzbuch liegen. Deshalb ist es wichtig einmal Licht ins Dunkel zu bringen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Privatpersonen. Zusammen mit seinen Nebengesetzen, das Wohnungseigentumsgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz und das Lebenspartnerschaftsgesetz, bildet das BGB das allgemeine Privatrecht.
Unterteilt ist das BGB in fünf Bücher: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht.
Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält dagegen den Kern des Handelsrechts zwischen Kaufleuten. Es ist ebenso wie das BGB in fünf Bücher unterteilt: Handelstand, Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft, Handelsbücher, Handelsgeschäfte und Seehandel. Außerdem bestehen Ergänzungsvorschriften für Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute und Genossenschaften.
Autor: Maximilian Neumeier
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