Datum: 08.02.2012

Wartung von Sicherheitsanlagen am Beispiel von Brandschutzanlagen



Die Errichtung von Sicherheitseinrichtungen in Gebäuden, speziell im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, wird in Deutschland durch verschiedene Verordnungen, Erlasse und Verfügungen vorgeschrieben. Sicherheitseinrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes haben die Aufgabe, ein Schadensfeuer zu verhüten bzw. das Entstehen die Ausbreitung eines Schadensfeuers und die damit verbundene Gefährdung von Leben und Gesundheit von Menschen zu verhindern. Selbstverständlich gilt es auch, Sachgüter zu schützen, um so Sachverlusten vorzubeugen. Da Sicherheitseinrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes bei Ausbruch eines Brandes zuverlässig funktionieren müssen, wirk deren regelmäßige Wartung werterhaltend und sichert bereits getätigte Investitionen ab. Die Absicherung von getätigten Investitionen ist um so notwendiger, wenn man den Industriestandort Deutschland als Ganzes betrachtet. Maschinen und Einrichtungen, die sich in Produktionsstätten befinden, bilden einen ganz wesentlichen Anteil des Betriebs- und Staatsvermögens.

Werden Maschinen und Einrichtungen durch ein Schadensfeuer in Mitleidenschaft gezogen, entstehen nicht nur hohe Sachschäden, sondern die Produktionsfähigkeit des betroffenen Unternehmens wird eingeschränkt, wenn nicht gar unmöglich gemacht; Die Folgen sind Lieferengpässe bzw. Lieferausfälle. Die weiteren Folgen können sein: Umsatzverluste, sowie der Verlust von Marktanteilen.

 

Historische Entwicklung

Der Gedanke, sich vor Feuersbrünsten zu schützen, ist schon sehr alt. So war es z.B. die wesentlichste Aufgabe des mittelalterlichen Nachtwächters. während der Zeit der Dunkelheit ständig nach Feuer Ausschau zuhalten und die Bewohner der Stadt vor Feuergefahren zu warnen. Schon im l1. und 12. Jahrhundert n.C. wurde durch Erlasse von Fürsten und Königen geregelt, wie eine Stadtbebauung auszusehen hatte. Es wurde dort festgelegt, wie weit die einzelnen Häuser voneinander entfernt stehen durften und aus welchen Materialien Häuser erbaut und womit sie gedeckt werden mussten. Wie berechtigt diese Sicherheitsmaßnahmen waren, soll hier nur an zwei Beispielen erläutert werden, und zwar einmal am Beispiel des großen Stadtbrandes von Reutlingen im Jahr 1726 und am Beispiel des großen Stadtbrandes von Esslingen im Jahr l70l Beide Städte waren freie Reichsstädte mit eigenem Münzrecht. Trotz der großen wirtschaftlichen Bedeutung, die Esslingen und Reutlingen in Deutschland hatten, dauerte die Behebung der Brandschäden und der Wiederaufbau mehrere Jahrzehnte und konnte ohne Hilfe von außen (Sammlungen in der Schweiz und im Elsaß, Unterstützung durch den Schwäbischen Kreis) überhaupt nicht ausgeführt werden.

Wartung als Hilfsmaßnahme zur Budgetgenauigkeit. der Wartungsvertrag als 0rganisationsmittel

Neben der reinen Sicherstellung der Funktionsbereitschaft von Sicherheitsanlagen dient die regelmäßige Wartung auch zur Anlagenbeobachtung. Ein Ergebnis dieser Anlagenbeobachtung ist, dass notwendige Reparaturarbeiten frühzeitig kostengünstig durchgeführt werden können. Die Wartung sorgt also mittelbar dafür, dass die Kosten für die Betriebsinstandhaltung überschaubar bleiben. Betriebswirtschaftlich gesehen, dient die Wartung also dazu, das "lnstandhaltungsbudget" überschaubar zu halten. Jeder Sicherheitsingenieur bzw. Haustechniker weiß ein Lied davon zu singen, wie schwierig es ist, im laufenden Geschäftsjahr Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen, die zwar einerseits unumgänglich notwendig sind um die Betriebsstätte voll funktionsbereit zu halten, die aber andererseits nicht im laufenden Investitionsbudget bzw. Instandhaltungsbudget verankert sind.

Rechtsform - Gliederung und Aufbau des Wartungsvertrages

Eine Wartung macht auf Dauer nur dann Sinn, wenn sie in regelmäßigen Zeitabständen vorgenommen wird. Es ist also nahe liegend für den Anlagenbetreiber, einen Wartungsvertrag abzuschließen, um sicherzustellen, dass seine Anlage regelmäßig gewartet wird und er nicht jährlich einen neuen Wartungsauftrag vergeben muss.

Durch diese Handhabung stellt er sich selbst von lästiger Terminverfolgung frei. Der Wartungsvertrag begründet seinem Wesen nach eine Dienstleistung. Es ist also nahe liegend, dass Wartungsverträge auf der Grundlage des Dienstvertragsrechtes (BGB$ 6ll-627) geschlossen werden. Wenig Sinn macht es, einen Wartungsvertrag zum Beispiel auf der Basis des Werkvertragsrechtes oder des Kaufvertragsrechtes abzuschließen. Im Dienstvertragsrecht schuldet der Auftragnehmer, also der Wartungsdurchführende, die sach- und fachgerechte Durchführung einer Wartungsleistung. lm Werkvertragsrecht wird die Errichtung eines Werkes geschuldet. Eine Wartungs-, bzw. eine Dienstleistung kann kein zu errichtendes Werk sein. lm Kaufvertragsrecht wird einerseits die Übergabe einer Sache und andererseits das Bezahlen eines Kaufpreises für diese Sache vereinbart (BGB $ 433). Auch diese Rechtsform ist als Grundlage einer Arbeits(Dienst-)Leistung wenig geeignet.

Vergleich Wartungsvertrag –Instandhaltungsvertrag

Es kommt immer häufiger vor, dass so genannte Instandhaltungsverträge abgeschlossen werden. Der lnstandhaltungsvertrag beinhaltet im Gegensatz zum reinen Wartungsvertrag sowohl die Wartung als auch die Reparatur und den Einbau sämtlicher Ersatzteile. Alle diese Arbeiten werden in einem Jahrespauschalpreis abgegolten. Das klassische Feld der Instandhaltungsverträge sind zum Beispiel Personal-Computer.

Die wichtigsten Verordnungen bezüglich Sicherheitseinrichtungen

sind die

 

Versammlungsstättenverordnung (VStätt-VO)

Geschäftshausbauverordnung (GHVO)

Gaststättenbauverordnunq (GastBau-Vo) NRW

Krankenhausbauverordnung (KhBau-VO)

VdS-Richtlinie

DIN 31 051 {Instandhaltung. Begriffe und Maßnahmen)

Beachtenswert ist, dass bei einem Instandhaltungsvertrag ein recht hoher Instandhaltungspreis gewählt wird, der jährlich zu bezahlen ist. Hat der Kunde also keinerlei Störungen bzw. Reparaturen an seinem Gerät(seiner Anlage), so muss er trotzdem den, Instandhaltungspreis bezahlen. Wie sich aus der Natur der Sache ergibt, ist es selbstverständlich sehr kostenintensiv, für Großanlagen im Investitionsgüterbereich einen Instandhaltungsvertrag abzuschließen. Der Preis für einen solchen Instandhaltungsvertrag müsste sich in der Größenordnung zwischen 20% und 35% des Neupreises der Anlage bewegen. Denn bei der Grundkalkulation zur Preisfindung eines Instandhaltungsvertrages muss davon ausgegangen werden, dass ein Großteil aller beweglichen Teile einer Anlage im Negativfall auszutauschen ist. Bedenkt man hierbei, dass zum Austausch noch ein hoher Arbeitsaufwand und eventuell die Gestellung von Gerüsten oder Ähnlichem erforderlich ist und rechnet man hier auch noch Fahrtkosten ein, so muss sich ein Preis ergeben, der doch recht hoch ist. Beispiel: Die Errichtung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage kostet im Jahr 2006 € 150000,-. Der abzuschließende Instandhaltungsvertrag würde ab dem Jahre 2007 zwischen € 30000,- und € 52 500, - liegen. Es ergibt sich also ein Mittelwert von € 41 000, - für 2007. Da dieser Instandhaltungspreis jährlich angehoben wird (gehen wir davon aus um ca. 5%), wäre also bei einem Mittelwert von 27,5%des Anlagenneupreises schon im Jahr 2007 ein Preis von € 43 300, - für den Instandhaltungsvertrag erreicht. Für einen Wartungsvertrag, der keine Reparaturen zum Inhalt hat, also sich nur auf die Durchführung einer Wartung, wie zum Beispiel Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Fetten, Entölen, Reinigen von Funktionsteilen erstreckt, ist ein ungleich niedrigerer Preis anzusetzen. Der Preis für den Wartungsvertrag orientiert sich in allererster Linie am Lohn, sowie an den Auslösungssätzen, die für den entsprechenden Wartungsmonteur bezahlt werden müssen. Geht man von einem derzeitigen Taglohnsatz inklusive Auslösung von ca. € 90, - bezogen auf das Jahr 2007 aus, so dürfte eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage, die sich im Anschaffungspreis von etwa € 150 000, - bewegt und die etwa 50 Einzelne Rauch- und Wärmeabzugsgeräte aufweist, mit einem Gesamtarbeitsaufwand von etwa 25 h zu warten sein. Dieser Aufwand entspricht einem Wartungspreis von € 2250,-. Rechnet man noch Fahrtstunden und gefahrene Kilometer, sowie ausgetauschte Kleinteile hinzu, so dürften hier nicht mehr als € 3 100, - als Gesamtkosten pro Einzelwartung anfallen. Auf das Jahr 2007 bezogen (5% Preiserhöhung beim Wartungsvertrag inklusive), ergibt sich folgendes Zahlenverhältnis:

Instandhaltungsvertrag € 43300= 28,8% vom Anlagenneupreis. Wartungsvertrag € 3250,- = 2,2% vom Anlagenneupreis.

Inhalt des Wartungsvertrages

Beim Wartungsvertrag werden, wie erläutert, allenfalls nur kleine Reparaturen ausgeführt. Aber gerade bei der Wartung ist es möglich, evtl. Schäden genau zu lokalisieren, um dann gezielt ein Reparaturangebot zu erstellen, das wirklich nur die Behebung der eigentlichen Schäden zum Inhalt hat. Durch diese Vorgehensweise hat der Anlagenbetreiber die Sicherheit, dass er tatsächlich nur die Aufwendungen bezahlt, die zur Sicherstellung der Funktionsbereitschaft seiner Anlage nötig sind. Soll ein Wartungsvertrag transparent und sinnvoll aufgebaut sein, so muss er vier Bereiche enthalten. Dies sind:

l. Die kaufmännischen Bestandteile des Wartungsvertrages

Sie enthalten:

- genaue Anschrift des Auftraggebers,

- genaue Anschrift des Auftragnehmers,

- genaue Bezeichnung der zu wartenden Anlage,

- genaue Objektanschrift (Ort, Straße, Gebäude, Gebäudeteil),

- wer ist zuständig beim Auftraggeber für kaufmännische Belange, die sich aus

  dem Vertrag ergeben

- wer ist zuständig beim Auftraggeber für technische Belange, die sich aus dem

  Wartungsvertrag ergeben,

- wer ist zuständig beim Auftraggeber für die Abnahme der Wartungsleistung,

- Nennung des Wartungspreises. Dieser muss enthalten die Kosten für die reine Wartung. Eventuelle Taglohnsätze, die bei Reparaturen anfallen. Eventuelle Fahrtstundensätze und Fahrtkilometersätze bzw. ersatzhalber eine Fahrtkostenpauschale.

2. Die Wartungsbedingungen

Sie orientieren sich sinnvoller weise am Dienstvertragsrecht (BGB §611 bis § 627)

3. Eine Auflistung der zu wartenden Geräte (Geräteliste)

mit genauer Gerätebezeichnung (hiezu gehören auch Gerätenummern/Baureihenbezeichnungen/Gerätegrössen, im Grunde genommen alle Informationen, die zur Identifizierung der zu wartenden Geräte erforderlich sind.

Nennung der Bauhauptgruppen pro zuwartendes Gerät. Dies können seine pneumatischen, elektrotechnischen bzw. hydraulischen Einrichtungen mit genauer Spezifikation. Eventuelle Schaltkästen, Alarmkästen. Im Grunde alle Funktionsmechanismen, die im Zusammenhang mit den zuwartenden Geräten stehen. Wenn irgendmöglich, Kennummer, mit der die Geräteinstallation erfolgte' Diese Kennummer muss die Jahreszahl des Einbaus der Geräte nennen.

Das Wartungs-Programm

Hier müssen die einzelnen .Arbeitsgänge der Wartungsleistung wie Funktionsprüfung, Sichtkontrolle, Fetten, Entölen etc. aufgeführt werden. Am sinnvollsten ist es, diese Arbeitsgänge in Form einer Checkliste darzustellen.

 

Das Wartungsprotokoll

Grundsätzlich sollte nach Abschluss jeder Wartung ein Wartungsprotokoll ausgefertigt werden. Dieses Wartungsprotokoll hat darüber Auskunft zu geben, in welchem Gesamtzustand sich die gewartete Anlage befindet.

welche Arbeiten im Rahmen der Wartung im Einzelnen vorgenommen wurden,

welche Teile ausgetauscht wurden(wenn es überhaupt zu Reparaturarbeiten bei der Wartung kam, wann die Wartung durchgeführt wurde. Das Wartungsprotokoll muss selbstverständlich die genaue Objektanschrift tragen, da es ja eventuell als Dokumentationsmittel zur Vorlage bei Behörden, Versicherungen etc. dient.

Die Geräteliste als Teil des Wartungsvertrages und das Wartungsprotokoll geben

gemeinsam Auskunft über Art, Umfang und Zustand der gewarteten Anlage. Mit ihrer Hilfe ist es möglich, eine Dokumentation anzulegen, die in ihrer Gesamtheit alle betrieblichen Einrichtungen eines Unternehmens umfasst.

 

Aus diesem Aufsatz wird deutlich, dass es nicht nur erforderlich ist regelmäßige Wartungen an Sicherheitsanlagen durchführen zu lassen, sondern es ist von zentralster Bedeutung vom Dienstleister, der die Wartung erbringen soll eine umfassende WARTUNGSDOKUMENTATION, wie dargestellt, zu verlangen. 

Am sinnvollsten ist es, vor der Vergabe einer Wartung einen Ausschreibungstext zu erstellen, der alle oben genannten Themenbereiche umfasst, wie Art und Aufbau des Wartungsvertrages, die  Rechtsform, die kaufmännischen Bestandteile, die Geräteliste, das Wartungsprotokoll.

 

 

Autor:

Günther Hans Bloos

Max-Eyth-Str. 72

73240 Wendlingen        

Tel.   07024/53296

Gbloos(at)aol.com 

 

Mitglied im VBU

Verband beratender Unternehmer

 

 


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