Darlehen für Existenzgründer in Sachsen
Eine Existenzgründung ist meist mit einem erhöhten Bedarf an finanziellen Mitteln verbunden. Nicht jeder Existenzgründer hat diese auf seinem Konto zu liegen oder bekommt von seiner Hausbank sofort einen Kredit. Genau für diese Fälle gibt es bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) das so genannte ESF-Mikrodarlehen. Über dieses Darlehen fördern die Europäische Union und der Freistaat Sachsen klein- und mittelständische Unternehmen, deren Gründung nicht mehr als drei Jahre zurück liegt. Die höchstmögliche Kreditsumme beträgt dabei 20.000 Euro und bietet eine interessante Alternative zur herkömmlichen Finanzierung zum Beispiel über Ratenkredite bei der Hausbank. Wichtigste Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Kredites sind ein nachvollziehbares und tragfähiges Konzept, der Nachweis hinreichender Fachkompetenz und kaufmännischer Kenntnisse sowie die positive Beurteilung des Konzeptes durch eine so genannte fachkundige Stelle (zum Beispiel die IHK). Das ESF-Mikrodarlehen erspart dem Existenzgründer die meist schwierige Aufnahme banküblicher Ratenkredite mit all den Sicherheiten, die besonders von Existenzgründern gefordert werden. Es fallen auch keine Bankgebühren wie bei einem herkömmlichen Ratenkredit an. Zur Genehmigung des Kredites ist neben den oben genannten Unterlagen auch ein nachvollziehbarer Finanzierungsplan vorzuweisen und das zu fördernde Vorhaben darf nicht begonnen worden sein, bevor der Antrag auf das ESF-Mikrodarlehen gestellt wurde. Gerade als Alternative zu einem Kredit für Selbständige, wie ihn Existenzgründer sonst aufnehmen müssten, bietet sich das Darlehen an. Im Zeitraum von 2006 bis 2008 hat der Freistaat Sachsen für dieses Darlehen einen Fonds in Höhe von insgesamt 25 Millionen Euro aufgelegt, es reicht also für mehr als einen Existenzgründer und sollte von jedem Gründer als Alternative zum Bankkredit in Erwägung gezogen werden.
Autor:
D. Franke