Was im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer zu beachten ist
Die neue Abgeltungssteuer aus der Kategorie der Quellensteuern tritt ab 01.Januar 2009 in Kraft. Dies wurde im Mai 2007 im Bundestag entschieden und das zugehörige Gesetz verabschiedet.
Das bedeutet für den Anleger von verzinsbaren Geldern, dass die Banken von allen Kapitalerträgen (Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinnen) künftig pauschal 25% + Solidaritätsbeitrag + Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Die effektive Gesamtbelastung liegt so bei ca. 28 bis 29 Prozent. Die Abschlagsteuer wird nun ausschließlich von der Bank an das Finanzamt abgeführt.
Der neue Sparerpauschalbetrag ersetzt ab 2009 den bisher bekannten Sparerfreibetrag (Freistellungsauftrag zur Vermögensbildung). Ledigen Anlegern wird ein Sparerpauschalbetrag auf Zinserträge von 801 Euro, Verheirateten von 1.602 Euro eingeräumt. Zinserträge in dieser Größenordnung bleiben somit von der Abgeltungssteuer verschont.
Werbungskosten werden wie der Sparerfreibetrag abgeschafft und durch den Pauschalbetrag abgelöst. Durch die Abgeltungssteuer entfällt deshalb auch die persönliche Besteuerung. Besserverdiener schneiden in diesem Modell vorteilhafter ab, als Kleinanleger und Geringverdiener. Der Steuersatz bei Großverdienern lag bisher über 25% und wird durch die Abgeltungssteuer zu einem deutlichen Vorteil hinsichtlich einer Steuersenkung. Bisher ist ein einkommensabhängiger Steuersatz für den Steuersatz des Einzelnen ausschlaggebend gewesen.
Zukünftig wird es so gehandhabt, dass mit Zahlung der Abschlagsteuer die Steuerschuld abgegolten ist. Eine Steuererklärung wird somit hinfällig.
Für Aktienanleger gilt, dass für alle ab 2009 erworbenen Aktien die Abgeltungssteuer anfällt. Unter den Bestandsschutz fallen Aktien die bis zum 31. Dezember 2008 erworben werden, für sie gelten noch die aktuellen Steuerregeln. Vom Bestandsschutz ausgenommen wurden alle Zertifikate.
Bis 2009 sind also Kursgewinne aus Veräußerungen von Aktien und Fonds noch steuerfrei, sofern wie bekannt eine Zeitspanne von mindestens 12 Monaten zwischen Kauf und Verkauf liegt. Die sogenannte Spekulationsfrist.
Diese entfällt mit in Kraft treten des neuen Gesetzes und auf diese Veräußerungsgeschäfte entfällt ab Dato ebenfalls die Abgeltungssteuer, welche sich negativ auf die Renditeerträge auswirken kann.
Bei Dividenden bedeutet die Einführung der Abgeltungssteuer das Entfallen vom so genannten Halbeinkünfteverfahren.
Auch die Kirchensteuer wird ab 2009 separat zur Abschlagssteuer über die Banken abgeführt. Die ersten beiden Jahre werden dabei einer Freiwilligkeit des Steuerzahlers unterliegen. Bedingt ist dies durch das Datenschutzgesetz, welches nicht dazu verpflichtet die Konfession und die damit verbundene Pflicht zur Besteuerung preiszugeben. Anders soll dies ab dem Jahr 2011 werden. Eine Neuerung auf dem Gebiet der Steuererfassung ist in Form einer Identitätsnummer geplant. Über diese wird die Kirchensteuer dann ganz anonym über die Bank abgeführt.
Es empfiehlt sich für alle Anleger frühzeitig Informationen über die neue Abgeltungssteuer und der verbundenen Neuregelungen einzuholen. Daraus resultierend kann jeder Betroffene, die für sich beste Anlageform wählen und nötigenfalls noch Umschichtungen anstreben.
Autor:
VSP Financial Services GmbH
Tim Schieferstein
schieferstein(at)vsp-services.com