Datum: 31.07.2010

D&O-Versicherung



Immer häufiger werden Mitglieder des Aufsichtsrates, Manager und andere leitende Mitarbeiter für falsche Entscheidungen in der Firmenpolitik zur Verantwortung gezogen. Es gibt die Möglichkiet, sich gegen solche Ansprüche durch eine D&O-Versicherung (Directors' and Officers' Liabilitiy Insurance) zu schützen.

 

Früher wurden solche Schäden häufig vom Unternehmen getragen, ohne die Mitarbeiter dafür persönlich haftbar zu machen. Inzwischen sehen sich leitende Mitarbeiter häufiger mit Forderungen in Millionenhöhe konfrontiert, die sie nur mit einer D&O-Versicherung abwehren können.

Diese Versicherung greift z.B. in folgenden Fällen bei einem GmbH-Geschäftsführer:

- Erstellung fehlerhafter Angebote

- falsche Unterschrift (Unkenntnis des Inhalts des DOkuments)

- Forderungen des Unternehmens werden nicht rechtzeitig eingetrieben (Verjährung)

 

Vom Schutz der D&O-Versicherung werden alle Mitarbeiter, die die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäftsführers walten lassen müssen, erfaßt. Dabei handelt es sich um den Vorstand, die Geschäftsführung, den Aufsichtsrat, den Beirat und andere leitende Angestellte. Die D&O-Versicherung deckt Ansprüche sowohl im Innen- und Außen-Verhältnis ab. Sehr interessant ist in diesem Zusammenhang, dass auch Versicherungsfälle, die vor dem Abschluss der Versicherung begründet wurden, vom Schutz erfaßt sind und auch Fälle, die während der Versicherungszeit passieren und erst nach Versicherungsende geltend gemacht werden. Über die genauen Konditionen sollten sie sich natürlich von einem Fachmann beraten lassen.

 

Autor:

Redaktion Herne


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