Elterngeld 2007
Für alle ab dem 1.1.2007 geborenen Kinder erhalten Sie das neue Elterngeld statt des bisherigen Erziehungsgeldes.
Wenn bei Ihnen Nachwuchs ins Haus steht dann können Sie ab dem 1.1.2007 das neue Elterngeld erhalten. Bis zum 31.12.2006 gab es das Erziehungsgeld, was aber unatrraktiver war. Für die Zeit von der Geburt bis zum Ende des 14. Lebensmonats des Kindes steht Ihnen diese Unterstützung zu; wenn Sie ein Kind adoptiert haben dann sogar bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres des Kindes Wenn Sie wegen Ihrer neuen Rolle als Papa oder Mama ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder auf höchstens 30 Stunden/Woche zurückfahren dann haben Sie Anspruch auf das neue Elterngeld. Dies beträgt 67% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate und mindestens 300 Euro, höchstens 1800 Euro.
Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dies selbst betreuen und erziehen. Auch Personen, die im Ausland leben wie z.B. Soldaten oder Entwicklungshelfer haben Anspruch auf das Elternegld 2007, da sie dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen. Auch adoptierte Kinder und die Kinder des Partners (mit dem man nicht verheiratet ist) gelten im Sinne des Gesetztes als Anspruchsgrundlage. Auch wenn Sie die Kinder ihrer erkrankten Geschwister betreuen haben Sie u.U. Anspruch auf das Elterngeld.
Die Dauer des Elterngeld-Bezugs (=Elternzeit) beträgt 12 Monate, bei Alleinerziehenden sind dies 14 Monate. Ehepaare haben auch Anspruch auf einen 14 monatigen Bezug des Elterngeldes, wenn auch der andere Ehepartner seine Berufstätigkeit für mindestens 2 Monate unterbricht oder auf 30 Wochenstunden reduziert, um sich der Erziehung des Nachwuchses zu widmen. Auf Wunsch kann das Elterngeld mit dem halben Betrag für die doppelte Laufzeit (also 24 bzw. 28 Monate) gezahlt werden, unterm Strich bleibt der Betrag identisch.
Das Elterngeld selber ist steuerfrei, erhöht aber den Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte und damit u.U. Ih-ren Steuersatz. Das Elterngeld muß schriftlich beantragt werden und kann rückwirkend für die letzten 3 Monate vor Antragsstellung gefordert werden.
Für Arbeitgeber sind folgende Punkte interessant:
Die Bezieher von Elterngeld dürfen nicht gekündigt werden. Dies gilt in der Zeit von 8 Wochen vor Beginn des Bezugs bis zum Ende des Bezugs. Die Kündigung nach Ende der ELternzeit ist mit einer Frist von 3 Monaten möglich.
Der Urlaubsanspruch wird in dieser Zeit in jedem Monat um 1/12 gekürzt, so daß sich kein Urlaubsanspruch anhäufen kann.
Die sogenannte Elternzeit, also die Zeit in der das Elterngeld gezahlt wird, geht i.d.R. ja mit einer Verringerung der Wochenarbeitszeit auf höchstens 30 Stunden (im Monatsschnitt) einher. Diese muß dem Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Der Arbeitgeber kann der Verringerung widersprechen wenn
- weniger als 15 Personen beschäftigt sind
- das Arbeitsverhältnis weniger als 6 Monate besteht
- dringende betriebliche Gründe der Reduzierung entgegenstehen.
Update vom 3.11.2006
Elterngeld beschlossen!
Wie erwartet hat der Bundesrat hat am Freitag, dem 03.11.2006 dem neuen Elterngeld zugestimmt. Es ersetzt ab Januar 2007 das bisherige Erziehungsgeld. Familienministerin Ursula von der Leyen sprach von einem Gewinn für Eltern und Kinder.
Danach können Mütter und Väter für Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, eine Lohnersatzleistung beantragen. Eine Voraussetzung muss allerdings erfüllt sein: Zumindest ein Elternteil muss dafür vorübergehend mit dem Job aussetzen oder die Berufstätigkeit reduzieren. Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Nettolohns, maximal 1800 Euro monatlich. Für Kinder, die vor dem 1. Januar geboren wurden, kann weiterhin das Erziehungsgeld beantragt werden.
Von dem Gesetz erhofft sich die Regierung eine höhere Geburtenrate. Für alle angehenden Eltern heißt es daher: Jetzt Handeln und die richtigen Weichen stellen.
Autor:
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