Existenzgründungen durch Ältere
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Gründungen stark angestiegen. Ein Grund dafür ist die Gründungsförderung durch die „Ich-AG“ (seit 1. August 2006 ersetzt der Gründungszuschuss „Ich-AG“ und Überbrückungsgeld). Damit ist auch das Durchschnittsalter der GründerInnen gestiegen. Dieser Trend wird sich noch verstärken, denn die geburtenstarken Jahrgänge kommen in die „Fünfziger“. Da einerseits die Zahl der Geburten zurück geht, wir andererseits immer älter werden, gibt es immer mehr Ältere, die fit sind für das „Abenteuer Selbstständigkeit“.
Viele Ältere sehen nach langer Arbeitslosigkeit keine andere Chance. Dazu kommen viele ältere Frauen, die nach langer Familienpause zurück ins Arbeitsleben wollen. Die Selbstständigkeit überbrückt oft die Einkommenslücke bis zur Rente.
Grundsätzlich stehen auch älteren GründerInnen die gängigen Instrumente zur persönlichen Absicherung (z.B. Kranken-, Erwerbsunfähigkeits-, Pflegeversicherung) offen. Tipp: Wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie sich versichern sollen, sollten Sie vorläufig weiterhin freiwillig bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Arbeitnehmer, die Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sollten zu dieser rechtzeitig Kontakt aufnehmen und klären, ob sie sich bei ihr oder bei einer anderen Krankenkasse freiwillig weiterversichern können.
Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung bleiben erhalten. Kann man 60 Beitragsmonate nachweisen, erhält man ab 65 Jahre eine Altersrente. Allerdings: Die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deckt für Selbständige normalerweise nur eine Grundversorgung ab. Um im Alter ausreichend abgesichert zu sein, sollten sie daher für weitere Rücklagen sorgen.
Versorgungslücken kann man mit der so genannten Basis-Rente schließen. Dabei sind auch hohe Einmalbeiträge zulässig. Auf diese Weise können ältere Selbständige vorhandene Versorgungslücken in kurzer Zeit bis zum Rentenbeginn schließen. Der Abschluss eines Basis-Rentenvertrags steht grundsätzlich allen Bürgern offen.
Grundsätzlich stehen auch älteren Gründerinnen und Gründern die gängigen Förderdarlehen zur Verfügung: Eine Besonderheit stellt hier das ERP-Kapital für Gründung (0 - 2 Jahre) dar: Es bietet eine tilgungsfreie Zeit von 7 Jahren an. Für GründerInnen über 55 reduziert sich diese tilgungsfreie Zeit um die Anzahl der Lebensjahre über 55. Das Darlehen muss bis zum 62. Geburtstag abgerufen und bis zum 70. Lebensjahr zurückbezahlt sein. Eine Förderung von Personen über 62 Jahre ist nicht möglich. Beim ERP-Kapital für Wachstum (2 bis 5 Jahre) gilt: Je älter der Antragsteller ist, desto höher wird das Darlehensrisiko eingeschätzt und desto schwieriger ist eine Darlehensbewilligung.
Das Programm Perspektive 50plus des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales dient der Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Langzeitarbeitsloser. Es fördert die Wiedereingliederung Älterer ab 50 Jahren. Viele potenzielle GründerInnen werden von den Agenturen an Projekte vor Ort verwiesen. Interessenten können auch selbständig Kontakt aufnehmen.
Autor: Redaktion