Die Funktion der PKV im Sozialversicherungssystem
Das Krankenversicherungssystem in Deutschland erlaubt gesetzliche und private Krankenversicherungen gleichberechtigt nebeneinander. Wobei der Gesetzgeber die Eintrittsbedingungen für die PKV per Gesetz verändern kann. Die zeigt das jüngste Gesundheitsreformgesetz, das es freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen nur noch erlaubt auszutreten, wenn der Status der Freiwilligkeit 3 Jahre angedauert hat. Eine weitere Stellschraube für den Gesetzgeber den Wechsel Krankenversicherung zu erschweren, ist die Beitragsbemessungsgrenze oder Jahresarbeitsentgeltgrenze, die ein bestimmtes Bruttoeinkommen für Angestellte voraussetzt, um in die Private wechseln zu können. Dennoch ist die Existenz der privaten Krankenversicherung der Garant, daß es keine staatliche Einheitsversicherung gibt, wie in vielen europäischen Ländern. Der Wettbewerb sorgt dafür, daß die medizinische Versorgung eine hohe Qualität beibehält. Gibt es eine umfassende Versicherungspflicht mit einem staatlichen Gesundheitsdienst, so fehlt die freie Arztwahl und die Wartelisten für Operationen sind lang. Die private Krankenversicherung ist Teil der sozialen Marktwirtschaft und übernimmt die Kosten für Risiken bei Krankheit und Unfall. Über die Notwendigkeiten hinaus bietet sie Freiheit bei der Wahl des Versicherungsunternehmens und der Versicherungsleistungen. Sie kann also auf die individuellen Wünsche eingehen. Die individuelle Beitrags- und Leistungsgestaltung fördert Eigenverantwortlichkeit und Kostenbewußtsein.
Es stellt sich die Frage für viele freiwillige Mitglieder, ob es günstiger ist die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung aufrecht zu erhalten und für die gewünschten besseren Leistungen eine Zusatzversicherung abzuschließen, oder besser in eine Krankenvollversicherung bei der PKV zu wechseln. Rein beitragsmäßig stellt sich die Situation für einen Angestellten mit einer PKV Vollversicherung günstiger dar, denn an den besseren Leistungen der PKV beteiligt sich der Arbeitgeber auch zur Hälfte mit dem Arbeitgeberzuschuß bis zum durchschnittlichen Höchstsatz der GKV. Hinzu kommt, daß die Abwicklung der Rechnungen meist auch einfacher ist, wenn man nur einen Kostenträger hat. Behält man die gesetzliche Kasse bei und ergänzt sie durch eine Krankenzusatzversicherung, so zahlt man die Beiträge für die Zusatzversicherung allein.
Autor: Ulrich Lindemann
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