Datum: 31.07.2010

Die Gesundheitsreform



Als Gesundheitsreform werden Maßnahmen und Möglichkeiten zusammengefasst, die gesetzliche Krankenkasse zu reformieren. Durch höhere Kosten im Gesundheitswesen und durch die steigende Lebenserwartung der Menschen können die gesetzlichen Kassen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten. Um diese Kosten amortisieren zu können, müssen die Beitragssätze erhöht werden. Da diese Preissteigerung nicht nur Arbeitnehmer, sonder auch Arbeitgeber betrifft, soll die Gesundheitsreform eine Preisstabilität erreichen. Hierbei sollen bestimmte medizinische Leistungen anders finanziert werden, um die Ziele zu erreichen.

Der Grundsatz der im Koalitionsvertrag vereinbarten Reform soll durch ein Zusammenwirken der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ein höherer Wettbewerb erreicht werden, der Kosten senkt. Der Wettbewerb unter den Krankenkassen soll damit erhöht werden, dass diese die Leistungen speziell auf die Versicherten ausrichten und mit Bonusprogrammen oder anderen Leistungen am Markt bestehen. Schon heute kann jeder gesetzlich Versicherte Bürger die Krankenkasse frei wählen, die Wechselmöglichkeit soll jedoch noch einmal erhöht werden.

Auch soll mit Inkrafttreten jeder Mensch einen Anspruch auf eine Versicherung haben. Die Private Krankenversicherung hatte bisher das Recht, ältere und kranke Menschen von einer Versicherung auszuschließen. Somit muß auch die Private Krankenversicherung einen Grundtarif anbieten. Auch dürfen Versicherte die Altersrückstellungen, die während der Zeit der Versicherung erwirtschaftet wurden, mitnehmen dürfen. Dies war bisher nicht der Fall.

Eine weitere wichtige Veränderung der Gesundheitsreform ist der Wegfall des Ärztebudgets. Dieses soll nun auf pauschale Leistungen je Krankheit oder je Patient geändert werden. Diese Preise sollen bundeseinheitlich festgelegt werden.

Die Finanzierung der Gesundheitsreform soll künftig auf der Basis eines Fonds erfolgen. Hierbei werden die Leistungen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten zuzüglich eines Steuerzuschusses in den Fonds einbezahlt. Die Gelder werden dann an die Krankenkassen verteilt. Sollten die Beiträge aus dem Fonds zur Finanzierung nicht ausreichen, sind die Kassen berechtigt, von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag einzufordern, der bis zu einem Prozent des Bruttoeinkommens betragen kann.

Die Politiker haben sich im Bundestagsbeschluß vom 02.02.2007 darauf die Umsetzung der Gesundheitsreform geeinigt. Zur Umsetzung dieser Reform ist allerdings noch die Zustimmung im Bundesrat nötig.

Autor:

Rolf Busch

Eschenweg 10

27243 Kirchseelte

 

info(at)krankenversicherung24-online.de

 

 


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