Gesundheitsreform auf dem Prüfstand
Die neue Gesundheitsreform sollte wieder einmal einen Beitrag dazu leisten, die explodierenden Kosten im Gesundheitswesen und besonders bei den gesetzlichen Krankenkassen einzudämmen und mit dem Gesundheitsfond, dem Einheitssatz und dem Basistarif für die privaten Krankenversicherungen adäquate Werkzeuge zu liefern, die dem Gemeinwohl helfen, unser Gesundheitssystem bezahlbar zu halten. Nun werden Teile dieser Reform vom Verfassungsgericht überprüft. So stellt der Basistarif gemessen an dem Höchstsatz der GKV, den die privaten Krankenversicherungen verpflichtet sein werden anzubieten, nach Ansicht der Kläger nicht nur eine Benachteiligung für die rund 40 Träger der PKV dar, sondern insbesondere auch für die 8,4 Millionen privat Versicherten. Der Höchstsatz der GKV wird von dem Einheitssatz (15,5% bei Einführung 2009) und der Beitragsbemessungsgrenze bestimmt. Der Basistarif soll ein Tarif der PKV sein, der sich weitgehend an den Tarifen, an den Leistungen und an dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenkassen orientiert und in dessen Zusammenhang die private Krankenversicherung eine Aufnahme des Versicherungsnehmers nicht verweigern kann. Gerade dieser Ansatz jedoch ist unvereinbar mit dem bisherigen Kostenrechnungsprinzip der privaten Krankenversicherungen und könnte mit Beitragssteigerungen für die Versicherten verbunden sein um längerfristig die Mehrkosten ausgleichen zu können. 29 Versicherungsträger, sowie zehn weitere Beschwerdeführer hatten die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht initiiert. Es bleibt abzuwarten ob die Klage von Erfolg gekrönt sein wird und ob der Basistarif, der für privat Versicherte nicht notwendigerweise sehr attraktiv sein muss, überhaupt insoweit in Anspruch genommen wird, dass er zu nachvollziehbaren Nachteilen für die Private Krankenversicherung und somit mittelbar für deren Mitglieder führen könnte. Der Basistarif ist geeignet für Personen ohne Krankenversicherungsschutz, die aufgrund ihres gesundheitlichen und subjektiven Risikos in keinem kommerziellen Tarif der PKV aufgenommen werden können.
Autor: Andreas Mettler
presse(at)mettlerweb.de