Datum: 31.07.2010

Gesundheitsreform und private Krankenversicherung



Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa versteht die Mehrheit der Bundesbürger nicht, worum es bei der Gesundheitsreform geht. Was ändert sich für Versicherte, die eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben? Was müssen Interessenten im Bereich private Krankenversicherung beachten? 

Für Bestandskunden in der privaten Krankenversicherung wird sich nicht viel ändern. Sie können weiterhin verbesserte Leistungen im Gesundheitswesen bei günstigen Beiträgen in Anspruch nehmen. Wichtig sind die Neuerungen der Gesundheitsreform vor allem für Personen, die den Wechsel in eine private Krankenversicherung in Erwägung ziehen oder die im Moment keinen Versicherungsschutz haben.

Durch die aktuelle Gesundheitsreform wird der Zugang zur privaten Krankenversicherung weiter erschwert. Wenn Sie über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 47.700 Euro verdienen, müssen Sie mindestens für drei Jahre über dieser JAEG liegen. Beamte, Selbständige und Freiberufler können wie bisher eine private Krankenversicherung abschließen.  

Eine wichtige Neuerung der Gesundheitsreform ist die Versicherungspflicht: Wer in einer privaten Krankenversicherung versichert war und seinen Versicherungsschutz verloren hat kann ab dem 01. 04. 2007 wieder in der privaten Krankenversicherung versichert werden.

Personen die weder privat noch gesetzlich versichert waren und der privaten Krankenversicherung zugeordnet sind, können ebenfalls in den modifizierten Standarttarif der privaten Krankenversicherung wechseln. Ab dem 01.01. 2009 besteht für Personen ohne Versicherungsschutz, die der privaten Krankenversicherung zugeordnet sind, Versicherungspflicht. D. h. sie müssen ab diesem Termin eine private Krankenversicherung abschließen.

Um die Beiträge für alle Versicherten erschwinglich zu halten, wird in der Privaten Krankenversicherung ein günstiger Basistarif eingeführt. Dieser Basistarif ist von den Leistungen und Beiträgen den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen. In der privaten Krankenversicherung gilt für den Basistarif ein Kontrahierungszwang: Sie werden im Basistarif ohne eine Gesundheits- und Risikoprüfung versichert. Sind Sie Bestandskunde einer Privaten Krankenverssicherung, können Sie in den ersten sechs Monaten in den günstigen Basistarif wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen.

Wenn Sie den Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Erwägung ziehen, ist es wichtig, sich vorher kompetent und gründlich informieren zu lassen. Ein kostenloser Vergleich private Krankenversicherung kann für Sie der beste Einstieg in die Thematik sein. 

 

Autor:

Thomas Hofstetter, Acio GmbH

t.hinz(at)acio.net 

 


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