Gesetzliche Rundfunkgebühren (bekannt als GEZ-Gebühren) für Computer in Unternehmen ab 2007
Am 1.1.2007 kommt auf fast alle Unternehmen eine neue Gebühr hinzu, denn ab dann werden für gewerbliche internetfähige Computer/PC oder auch UMTS-Handys gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bekannt) erhoben, wenn kein Radio- oder TV-Gerät in der Firma angemeldet ist. Da bei den meisten Firmen das Fernsehen oder Radio-Hören während der Arbeitszeit verboten ist und inzwischen fast alle Gewerbe-Unternehmen einen internetfähigen PC besitzen, kann sich die GEZ die Hände reiben: Anmelden bei der GEZ wird Pflicht und damit wird ein Jahresbeitrag von 204,36 Euro fällig. PC mit eingebauter Radio oder TV-Karte unterliegen übrigens schon jetzt der gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht (umgangssprachlich als GEZ-Gebührenpflicht bekannt).
Der 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht diese Ausweitung der gesetzlichen Rundfunkgebührenpflicht vor, davon betroffen sind vor allem Kleinstunternehmer, Selbständige und Freiberufler, die bisher keine gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bekannt)zahlen mußten da sie i Ihren Büroräumen weder TV- noch Radio-Geräte haben. Eine Umgehung der gesetzliche Rundfunkgebührenpflicht (umgangssprachlich als GEZ-Gebührenpflicht bekannt) ist de facto unmöglich: die Sozialversicherungsdaten der Belegschaft müssen seit dem 1.1.2006 elektronisch per Internet übermittelt werden. Werden mehrere Filialen betrieben, so muß für jede Filiale die gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bekannt) für Computer / PC bezahlt werden.
Selbständige Unternehmer sollen so zukünftig für ein und dieselbe Leistung mehrfach zahlen: als privater Haushalt wird die gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bekannt) in Höhe von 204,36 Euro fällig. Im geschäftlich genutzten PKW wird für das Autoradio eine gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühr bekannt)in Höhe von 66,24 Euro fällig. Und im Unternehmen wird dann ab dem 1.1.2007 noch einmal eine volle gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bekannt) in Höhe von 204,36 Euro fällig, das macht insgesamt 474,96 Euro im Jahr was den einen oder anderen dazu bewegen dürfte, den Fernseher ganz abzuschaffen.
Die Länder sind für die gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bekannt)zuständig und fürchten wohl, dass durch die Verbreitung von PC die Zahlung von gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bekannt) für TV umgangen wird. Dem steht entgegen, daß bis heute keine Fernsehsender sein Programm über das Internet ausstrahlt und die dafür nötigen breitbandigen Internetzugänge nur schleppend verbreitet werden.
Wer die Anmeldung ab dem 1.1.2007 bei der GEZ versäumt dem stehen saftige Strafen ins Haus. Die GEZ darf Ihre Geschäftsräume zur Kontrolle aber nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung betreten, weitere Infos hierzu und zum rechtlichen Rahmen finden Sie z.B. in diesem GEZ-Artikel der Wikipedia. Eine Befreiung von der GEZ-Pflicht kommt für Unternehmer wahrscheinlich nicht in Betracht: diese ist möglich bei Sozialhilfeempfängern, BAFÖG-Empfängern, Asyslbewerbern, Menschen deren Behinderungsgrad durch eine Sehschwäche 60% beträgt (RF-Merkzeichen) oder Behinderten mit 80% Behinderung. Ob Sie als Unternehmer unter eine dieser Gruppe fallen und die Befreiung von der Rundfunk-Gebühren-Pflicht verlangen können müssen Sie in einem formlosen Antrag mit der GEZ klären.
UPDATE vom 13.9.2006
ARD und ZDF haben beschlossen, daß die monatliche gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bekannt) für internetfähige Computer nur 5,52 Euro betragen sollen. Nun müssen die Länder über die endgültige GEZ-Gebühr für internetfähige Computer entscheiden, wobei sich z.B. in Schleswig-Holstein bereits Widerstand gegen die Gebühr andeutet.. Privathaushalte, die bereits für ein Radio oder einen Fernseher gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bekannt) zahlen sind von dieser Regelung nicht betroffen, jedoch der gewerblich genutzte Heim-PC eines Selbständigen oder Freiberuflers.
UPDATE vom 19.10.2006
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben sich in Bad Pyrmont endgültig darauf verständigt, daß ab dem 1.1.2007 eine gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bekannt) von 5,52 Euro für PC mit Internetanschluss fällig wird. Diese gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bekannt) gilt auch für Computer in Unternehmen, wenn bisher kein anderes Gerät angemeldet ist. Wenn das Autoradio im geschäftlich genutzten PKW bereits angemeldet ist dann wird keine zusätzliche GEZ-Gebühr fällig.
Vielleicht wird diese Gebühr der Sargnagel der bisherigen Gebührenpraxis, die nach Geräten vorgeht und für diese die Gebühren erhebt. Die Länderchefs plädieren für eine Neuordnung der GEZ-Gebühren, die pro Haushalt oder pro Person erhoben wird. Es könnte also sein, daß die gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bekannt)-Landschaft in einem Jahr ganz anders aussieht.
Momentan bieten viele Internet-Provider neue Tarifvarianten an (No-GEZ), um die gesetzliche Rundfunkgebühren (umgangssprachlich als GEZ-Gebühren bekannt) zu umgehen. Bei diesen Tarifen wird durch technische Maßnahmen der Empfang von Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sender gesperrt wird. Ob diese Modelle vor Gericht Bestand haben wird sich zeigen, Verbraucheranwälte geben sich optimistisch.So könnte man den eigenen Internetprovider um Umstellung auf einen solchen Tarif zu bitten und die Zahlung der GEZ-Gebühren mit Hinweis darauf zunächst zu verweigern, bis ein zu erwartender Gerichtsprozess diese Frage klärt.
Update vom 24.8.2007: Die GEZ fürchtet anscheinend um ihr Image, anders ist es nicht zu erklären dass die Website akademie.de eine Abmahnung erhalten hat, in der Ihr die Verwendung einiger landläufiger Begriffe wie "GEZ-Gebühr" verboten wurde. Was wie eine skurile Entgleisung oder der Versuch einer Zensur wirkt hat leider ernsten Charakter, daher wurden auch auf dieser Website die "korrekten" Begriffe eingefügt, jeweils versehen mit dem Hinweis auf die landläufigen Begrifflichkeiten.
Mehr dazu hier:
http://www.akademie.de/private-finanzen/sparen-altersvorsorge-vermoegensbildung/tipps/sparen-vermoegen-altersvorsorge/gez-abmahnung/index.html
und hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/94817
Autor: M. Plank