Gründerzuschuß und Einstiegsgeld in Essen – wichtige Starthilfen
Seit dem Sommer letzten Jahres hat die BA (Bundesagentur für Arbeit) ihre Unterstützung für Existenzgründer modifiziert, wobei hier im Hinblick auf den Gründerzuschuß und das Einstiegsgeld zwei wesentliche Dinge zu unterscheiden sind, zum einen, diejenigen, die Arbeitslosengeld I beziehen, zum anderen die, die Arbeitslosengeld II beziehen und damit – wie z. B. in Essen – über JobCenter betreut werden. Diese JobCenter stellen eine Arbeitsgemeinschaft zwischen der Kommune und dem Arbeitsamt dar. Hier wurden die Langzeitarbeitslosen und die Sozialhilfeempfänger zusammengefaßt.
Die Arbeitslosengeld I-Empfänger sind hier deutlich besser gestellt, was sicherlich auch daran liegt, daß sie viel eher die Chance haben, sich kurz nach Beginn der Arbeitslosigkeit selbständig zu machen, da hier noch sehr gute Kontakte bestehen und auch finanziell meist eine bessere Situation anzutreffen ist.
Die GründerInnen, die über einen Arbeitslosengeld I-Anspruch von noch über 90 Tagen verfügen, bekommen einen Gründungszuschuß, der über 9 Monate ausgezahlt wird und oft kaum unter dem letzten Nettogehalt liegt. Außerdem besteht für sie die Möglichkeit, neben dem Gründerzuschuß noch ein Gründercoaching in Anspruch zu nehmen, das von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch ausfällt. In Essen sind dies z. B. € 1.000,00, in anderen Städten € 500,00, manchmal aber auch deutlich mehr. Damit fördert die BA eine sehr sinnvolle beraterische Begleitung durch einen erfahrenen Gründungsberater. Diesen muß sich allerdings jeder selbst suchen und dabei sollte jede(r) ExistenzgründerIn mit Bedacht vorgehen. Es gibt – wie gesagt – einige gute, erfahrene Berater, aber auch „schwarze Schafe“.
In der Regel wird hier ein kostenfreies Erstgespräch angeboten. Dabei kann sich jeder einen ersten Eindruck machen und mit dem Berater die eigenen Erwartungen abgleichen.
Außerdem gibt es weitere Informationen über Internet hinsichtlich des Beratungsunternehmens. Hier ist eine gemeinsame Vertrauensbasis wichtig.
In der Regel muß bei Beantragung ein Businessplan vorgelegt werden, mit dem die voraussichtliche Tragfähigkeit des Vorhabens dargestellt wird. Weitere Informationen zum Gründerzuschuß in Essen erhalten Sie unter u.g. Adresse.
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