Datum: 31.07.2010

Haftpflichtversicherung Unternehmensberater



Es gibt viele Gründe, sich als Unternehmensberater für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu entscheiden. Sie schützt Sie vor einer Regresspflicht und den Klienten vor einem Vermögensschaden. Sie sollten jedoch vor dem Abschluss der Berufshaftpflicht Unternehmensberater einige Ausnahmefälle beachten, in denen der Versicherer in der Regel nicht ein springen würde.

In einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind oftmals Haftpflichtansprüche der folgenden Art ausgeschlossen: Haftpflichtansprüche aus geschäftsführender Tätigkeit hierfür ist eine D&O Versicherung passender, sowie Management auf Zeit, wobei es mittlerweile Versicherer gibt die dieses Risiko zeichnen., Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten und Leistungen, die über das Berufsbild der Besonderen Vereinbarungen bzw. der im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeit hinausgehen, Haftpflichtansprüche aus der Nichteinhaltung von Fristen und Terminen bzw. aus Verzug, Haftpflichtansprüche aus Garantie- oder Erfolgszusagen sowie Erfüllungs- und Erfüllungsersatzansprüchen oder auch wegen einer Tätigkeit für Auftraggeber, die mit dem Versicherungsnehmer durch Personalunion, Gesellschaftsverhältnisse oder Kapitalbeteiligung verbunden sind. Außerdem ist zu beachten, dass der Gegenstand einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reine Vermögensschäden, d.h. Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind oder sich aus solchen herleiten, umfasst. Um sich gegen diese Fälle absichern zu können, sollten Sie mit Ihrem Versicherer die Möglichkeiten einer Zusatzversicherung oder eventueller kostenfreier Zusätze in Ihrer Versicherung durchgehen. Alternativ können Sie auch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz für Schäden an Personen oder Sachen eindecken, es muss nicht der gleiche Versicherer sein, bei dem sie die Berufshaftpflicht für das Risiko Unternehmensberater versichert haben.

Oftmals wird auch eine Selbstbeteiligung vereinbart, die in der Regel prozentual erhoben wird. Die Versicherungsunternehmen bieten häufig aber auch die Möglichkeit an, den Selbstbehalt individuell festzulegen, um Ihnen zum Beispiel einen fest kalkulierbaren Betrag ermöglichen zu können.

Wie bei allen Versicherungen ist es auf jeden Fall zu empfehlen vor Abschluss die Preise und Leistungen der Versicherer miteinander zu vergleichen.

 

Autor:

Holger Schnittker Versicherungsmakler GmbH

e-mail: holgerschnittker at yahoo.de

 

 


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