Datum: 08.02.2012

Handy macht Verkaufsautomaten jugendsicher: Mobiltelefon mit Jugendschutz-PIN ermöglicht altersgemäße Abgabe von Zigaretten, Alkohol und DVDs - Zukunftsprojekt "m/gate" mit Rechtssicherheit



Mobiltelefone können in Deutschland bald auch im Jugendschutz zur Alterskontrolle eingesetzt werden. Anfang November hat die Kommission für Jugendschutz (KJM) das Altersverifikationssystem m/gate der S+M Schaltgeräte Service- und Vertriebsgesellschaft Erkelenz positiv bewertet. Die intelligente Technologie wird in Zukunft neben dem Internet insbesondere an Verkaufsautomaten für Zigaretten, alkoholische Getränke und DVDs eingesetzt.

 

Um von Anfang an alle Aspekte des Jugendschutzes zu beachten, ließ S+M, ein Spezialunternehmen für Zahlungssysteme und Steuerungen in Verkaufsautomaten, die Entwicklung von "m/gate" durch die auf Informationsrecht und gewerblichen Rechtschutz spezialisierte Dortmunder Kanzlei Apel Höch begleiten. Insbesondere den Zigarettenautomatenaufstellern und der Tabakindustrie brennt das Thema buchstäblich auf den Nägeln. Der Gesetzgeber fordert, dass alle rund 780.000 Zigarettenautomaten in Deutschland ab 1. Januar 2007 durch technische Maßnahmen so gestaltet sein müssen, dass eine Abgabe von Zigaretten an Jugendliche unter 16 wirksam verhindert wird.

 

Momentan setzt die Automatenindustrie in dieser Frage auf den Einsatz von Geldkartenlesegeräten, doch auch durch die Handy-Technologie lässt sich die Altersverifikation an Verkaufsautomaten einfach und sehr sicher gestalten. So geht es: Nach einmaliger Registrierung erhalten Handynutzer eine Jugendschutz-PIN. Damit werden die Automaten entweder altersgemäß beispielsweise an die Altersgruppen

16+ und 18+ freigegeben oder sie bleiben gesperrt. Dazu wählen die

Konsumenten vor Ort eine am Automaten angegebene Rufnummer und geben dann die Zahlenfolge ihrer Jugendschutz-PIN ein.

 

Thorsten Stuke, Systementwickler für die S+M, rechnet damit, dass durch den Einsatz der Mobiltelefone der Kundenkreis für Automatenverkäufe deutlich erweitert werden kann, ohne Jugendschutzbestimmungen zu verletzen: "Handys sind - anders als die Geldkarte - nicht nur in Deutschland, sondern auch international sehr weit verbreitet." Dass sie künftig auch als Jugendschutz-Sperre erfolgreich eingesetzt werden können, geht auf die Initiative von M-Commerce-Rechtsexperte Dr. Michael Schriek aus der Dortmunder Kanzlei Apel Höch zurück: "Die Umsetzung des Schutzstandards, der im Jugendschutzgesetz leider nicht näher definiert wurde, erforderte von Anfang an eine intensive Zusammenarbeit mit den Systementwicklern der

S+M aus Erkelenz. Wir haben m/gate dann der Kommission für

Jugendmedienschutz in München zur Prüfung vorgelegt. Die positive Bewertung der KJM als wirksames Altersverifikationssystem für Jugendschutz im Internet ist auch auf Verkaufsautomaten anwendbar.

Dies gibt der neuen Handy-Technologie der S+M die erforderliche Rechtssicherheit."

 

S+M Schaltgeräte Service- + Vertriebs-GmbH Erkelenz

Die in Erkelenz am Niederrhein ansässige S+M Schaltgeräte-Service + Vertriebs-GmbH wurde im Jahr 1985 gegründet. Die Gesellschaft ist eines der technologisch führenden Unternehmen im Bereich der automatenbasierten bargeld und bargeldlosen Bezahlsysteme in Europa.

Weitere Unternehmen der S+M Gruppe sind die Höfer Ventronic GmbH, Neuwied und die im österreichischen Markt führende GEBA, Wien. Auf die Leistungen der S+M vertrauen unter anderem..Coca Cola, Dallmeyer, Tobaccoland und Wincor Nixdorf.

www.sm-gmbh.de

 

 

Apel Höch Rechtsanwälte

IP, IT und Energy - mit diesen Schwerpunkten wurde Anfang 2006 in Dortmund die Sozietät Apel Höch von Dr. Jürgen Apel, Dr. Thomas Höch und Dr. Dieter Weber gegründet. Kernkompetenzen der Kanzlei sind gewerblicher Rechtsschutz und Markenrecht, Energie- und Kartellrecht sowie Medien- und Internetrecht. Im Sommer 2006 verstärkte sich die Sozietät durch zwei Patentanwälte.

www.apel-hoech.de

 

 

Weitere Informationen:

www.kjm-online.de

 

 

Autor:

JournalistenBüro Herne

 


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