Hinterbliebenenschutz im Rahmen der Rürup Rente
Als die Rürup Rente im Jahr 2004 konzipiert wurde, nahm sich Bert Rürup das Modell der gesetzlichen Rentenversicherung als Vorbild. Die Vorschläge von Herrn Rürup wurden dann im Rahmen des Alterseinkünftegesetz in die Tat umgesetzt und so wurde die Rürup Rente 2005 am Markt eingeführt. Der wesentliche Vorteil dieser staatlichen Altersvorsorge liegt in den steuerlichen Vorteilen während der Ansparphase. So werden die Beitragszahlungen bis zum Jahr 2025 schrittweise von der Steuer freigestellt und das Finanzamt beteiligt sich auf diesem Wege mit an der eigenen Altersvorsorge.
Damit der Gesetzgeber die Rürup Rente steuerlich fördert, muss ein Rürupprodukt folgende Auflagen erfüllen. Das gesparte Vermögen darf später nur in Form einer lebenslangen Leibrentenzahlung an den Versicherungsnehmer zurückfließen. Und das Kapital muss pfändungssicher sein und darf nicht vererbt werden. Und gerade diese Regelung, dass das Kapital nicht vererbt werden darf, irritierte zu Beginn viele Interessenten. Denn schließlich spart man ja eigenes Geld an und dieses soll im Todesfall des Sparers einfach weg? Aus diesem Grund gibt es immer noch einige Vorbehalte gegenüber der Rürup Rente. Allerdings ist mit nicht vererbbar nicht gemeint, dass es für Hinterbliebene keine Möglichkeit gibt in den Genuss des gesparten Vermögens zu kommen. Vielmehr ist damit gemeint, dass kein einmaliger Kapitalrückfluss des Vermögens erfolgen kann. Denn genau wie im gesetzlichen Rentenversicherungssystem sind bei der Rürup Rente auch der Ehepartner wie auch die versorgungsberechtigten Kinder im Todesfall des Sparers erbberechtigt. Allerdings darf nur eine Hinterbliebenrente ausbezahlt werden. Womit das Modell der Rürup Rente dann der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht, denn dort werden Hinterbliebene auch nur in Form einer Witwen-/Witwerrente oder die Kinder in Form einer Waisenrente berücksichtigt.
Ein Problem entsteht nur dann, wenn man nicht verheiratet ist und ein Lebenspartner in den Genuss der gesparten Gelder kommen soll. Dies ist nur bei der Riester Rente nicht jedoch bei der Rürup Rente möglich.
Autor: Oliver Bordt
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