Datum: 08.02.2012

Eine Immobilie zur privaten Altersvorsorge



Eine Immobilie ist eine gute Möglichkeit zur Sicherung der eigenen Zukunft. Neben einem festen Bezugspunkt im Leben bietet die Immobilie ein mietfreies Wohnen im Alter und eine langfristige Kindervorsorge. Hinzu kommt die Wertsteigerung, die eine Immobilie erfahren kann, wenn man sich in Zeiten stagnierender Finanzmärkte und zunehmender Besteuerung von privaten Vermögensanlagen, wie sich durch die Abgeltungssteuer ab 2009, die Renditen verringern. Davon sind selbstgenutzte Immobilien nicht betroffen.
Diese Vorteile einer Immobilie für die private Rente sind natürlich nicht immer garantiert, es kann sich der Immobilienmarkt bei sinkenden Geburtenraten und insgesamt sinkender Bevölkerungszahl rückläufig entwickeln. Vor dem Erwerb einer Immobilie, an die man sich meist länger bindet, sollten also noch einige Fragen geklärt sein.
Die Anforderungen an die Größe spielen eine entscheidende Rolle. D.h. ist die Größe der Immobilie vor allem auch in Bezug auf zukünftige Veränderungen ausreichend. Passt die Infrastruktur mit den persönlichen Bedürfnissen zusammen und kann man sich vorstellen auch in verschiedenen Lebenssituationen in dieser Immobilie zu wohnen. Ist der Kaufpreis angemessen und überfordern die monatlichen Belastungen nicht das Budget. Ebenso wie Sanierungs- und Umbauarbeiten den absoluten Preis erhöhen, dafür ist eine realistische Kalkulation ratsam. Nicht zu vergessen sind die Nebenkosten, wie Maklergebühren,  Notarkosten und die Grunderwerbssteuer.

Welcher Markt besteht bei einem Wiederverkauf, ist der Standort auch für andere Leute interessant.
Die meisten Immobilien werden heutzutage finanziert. Hier unterscheidet man Finanzierungen mit Festzins, mit variablen Konditionen und mit laufender Tilgung. Der Festzins legt einen fixen Zins für einen Zeitraum von meist drei, fünf oder zehn Jahren fest. Das bedeutet finanzielle Planungssicherheit, denn die monatlichen Beträge von Zins und Tilgung bleiben für den festgelegten Zeitraum konstant.

Eine Finanzierung mit variablen Konditionen läßt sich jederzeit oder zum Quartalsende, je nach Vertrag umwandeln und Sondertilgungen können jederzeit vorgenommen werden.

Autor: Alexander Sinzing
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