Datum: 08.02.2012

Investmentfonds - Allgemein



Unter dem Begriff Investmentfonds versteht man das Sondervermögen einer Investmentgesellschaft (bzw. Kapitalgesellschaft oder Investment Trust). In solch einer Investmentgesellschaft werden Investmentanteile (Investmentzertifikate) an Anleger ausgegeben. Diese zahlen für dieses Zertifikat einen bestimmten Betrag, der in Aktien und festverzinsliche Wertpapiere von verschiedenen Unternehmen angelegt wird. Diese Zertifikate bestätigen, dass man über einen anteiligen Anspruch am Fondsvermögen verfügt und so ein Recht auf Erfolgsbeteiligung, sowie auf Anteilsrückgabe zum offiziellen Rücknahmepreis hat. Auf diese Weise arbeitet die Kapitalanlagegesellschaft im Prinzip nach dem Grundsatz der Risikostreuung. Die Wertpapiere sind die eigentlichen Fonds, also der Gegenwert zu den ausgegebenen Investmentanteilen. Es gibt verschiedene Arten von Investmentfonds, nämlich Einkommens- und Wachstums- oder Thesaurierungsfonds. Bei Einkommensfonds werden die Erträge ausgeschüttet, während diese bei Wachstums- oder Thesaurierungsfonds wieder angelegt werden. Investmentfonds gibt es für mehrere nach dem Gesetz zugelassene Vermögensgegenstände, zu welchen eine Investition in Wertpapiere erfolgt. So gibt es z. B. Aktienfonds, Rentenfonds, Mischfonds und Geldmarktfonds. Als gesonderte Form muss die Investition in Immobilien betrachtet werden. Dabei wird in speziellen Immobilienfonds in Beteiligungs- und Grundstücksvermögen investiert. Als alternatives Mittel zur Geldanlage sind Fonds günstig, kann man doch bei wenig Risiko und schon mit einem geringen Betrag auf eine professionelle und bequeme Vermögensverwaltung zurückgreifen, und das nicht nur in Deutschland oder innerhalb der EU, sondern weltweit.

Außerdem werden die Aktien von Profis, den Fondsmanagern, gekauft und es ist nicht erforderlich als privater Investor die Zeit aufzubringen, die erforderlich ist um Geld gewinnbringend anzulegen, trifft doch die Kapitalanlagegesellschaft alle relevanten Kauf- und Verkaufsentscheidungen und verwaltet das Sondervermögen, wodurch man einen besseren Schutz vor Fehlentscheidungen genießt, als wenn man auf eigene Faust anlegt.

 

 

Autor:

Elke Lohre

Elke.lohre(at)onmeco.de

 


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