Mieter können Betriebskosten bei ihrer Steuer absetzen
Rückwirkend zum 1. Januar 2006 werden durch § 35 a Abs. 2 Einkommensteuergesetz neben haushaltsnahen Dienstleistungen auch qualifizierte Handwerksleistungen insoweit begünstigt, als sich die Steuerschuld des Steuerpflichtigen jeweils um 20 % der Ausgaben des Steuerpflichtigen für die entsprechenden Maßnahmen – höchstens jedoch um 600,00 € im Jahr – reduziert.
Auch Mieter sind grundsätzlich berechtigt, einen Abzug von der Steuerschuld vorzunehmen.
Hierzu gehören insbesondere die Arbeiten an Innen- und Außenwänden, das Streichen und Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern, d.h. die Schönheitsreparaturen sowie die Reparatur und die Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd und Fernseher, Maßnahmen der Gartengestaltung). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen für die Mieter gehören z.B. Reinigung der Wohnung, Gartenpflegearbeiten, Umzugsdienstleistung. Antragsberechtigt ist der jeweilige Auftraggeber der Dienst- und Handwerkerleistung – hier auch der Mieter.
Außerdem ist der Mieter einer Wohnung anspruchsberechtigt, wenn die von ihm zu zahlenden Nebenkosten Beträge umfassen, die für die Dienst- und Handwerkerleistung geschuldet wurden. Nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes und des Gesamtbundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen darf der Mieter selbst diese Schätzung vornehmen. Auf die Hausmeisterkosten sind dies 100 %, bei den Gartenpflegekosten 80 %, beim Winterdienst 90 %, bei den Hausreinigungskosten 90 %, bei den Schornsteinfegerkosten 90 %, bei den Aufzugs- und Wartungskosten 25 %, bei der Heizungswartung 90 %, bei der Wartung von Warmwassergeräten 90 % und beim Wärmemessdienst 50 %. Natürlich haben diese Schätzungshilfen keine Verbindlichkeit.
Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung. Bei den Betriebskosten des Jahres 2006 gibt es Sonderregelungen, die auf die Betriebskostenvorauszahlung abgestellt werden, da voraussichtlich bis zur Abgabeverpflichtung für die Steuererklärung vom 31.05.2007 die Betriebskostenabrechnung 2006 noch nicht vorliegt.
--------------------------------------------------------------
Autor und Rückfragen an:
Deutscher Mieterbund NRW e.V.
Oststraße 55 ° 40211 Düsseldorf
Tel. 0211 / 586 009-0 ° FAX 0211 / 586 009-29
mieter(at)deutscher-mieterbund-nrw.de
-------------------------------------------------------------