Mittelstands-Entlastungs-Gesetz
Mit Wirkung zum 01. Januar 2007 tritt offiziell das Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft ( kurz: Mittelstandsentlastungsgesetz) in Kraft. Die wesentlichen Punkte des Gesetzes sind:
- Erhöhung der Umsatzsteuer-Grenze bei den sog. Kleinbetragsrechnungen von 100 auf dann 150 Euro. Ab 1.1. können Sie dann bei Einkäufen bis zu 150,00 € die Kassenquittung zu Ihrer Buchhaltung nehmen und entsprechend die Vorsteuer geltend machen. Erst bei Beträgen über 150,00 € benötigen Sie dann eine Rechnung, die auf Ihr Unternehmen ausgestellt sein muss.
- Die steuerliche Buchführungspflicht wird von 350.000 Euro auf 500.000 Euro Umsatz angehoben. Die Grenze für den gewinn beträgt auch weiterhin 30.000 Euro im Jahr. Falls Sie also in 2006 die alte Grenze von 350,000 € erstmalig überschreiten und das Finanzamt eine Buchführungspflicht ab 2007 anordnet, können Sie diese mit Hinweis auf das neue Gesetz umgehen. Es ist möglich, sich auf § 148 AO zu berufen, wonach Erleichterungen in derartigen Fällen bewilligt werden können.
- Bei der Vorsteuerberichtigung gibt es in bestimmten Fällen auch Erleichterungen. Hierzu sollten Sie Ihren Steuerberater direkt befragen.
- Die bereits praktizierte Regelung der Sozialversicherungsträger, bei den Meldungen zur Sozialversicherung auf die Meldungen des Vormonats abzustellen, wenn Sie regelmäßig unterschiedliche Löhne (z.B. Stundenlöhne) oder andere variable Entgeltbestandsteile haben, wird gesetzlich festgeschrieben.
- Der Beschäftigten-Schwellenwert für Erhebungen in der Produktionsstatistik wird von 20 auf 50 Beschäftigte erhöht.
- Auf die statistische Auswertung der Gewerbeummeldungen wird verzichtet.
- Im Datenschutz werden der Schwellenwert zur Bestellung eines datenschutzbeauftragten sowie der Schwellenwert zur alternativ bestehenden Meldepflicht über das automatisierte Datenverarbeitungsverfahren von fünf auf zehn Mitarbeiter, die mit der Datenverarbeitung befasst sind, heraufgesetzt.
Bei diesem Gesetz von einer Mittelstandsentlastung zu sprechen, halte ich allerdings für völlig übertrieben. Dazu müsste noch viel mehr Bürokratie abgebaut werden. Aber sicherlich ist ein Anfang gemacht.
Autor:
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