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Private Krankenversicherung (PKV) - die bessere Wahl für Selbständige?



Wer sich selbständig macht steht vor einer (meist) ungewohnten Wahlmöglichkeit: bleibe ich freiwillig pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder wechsele ich in eine private Krankenversicherung (PKV)? In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie vor einem Wechsel bedenken sollten.

In eine private Krankenversicherung können alle Selbständigen, Freiberufler und Künstler wechseln sowie alle Beamten, Richter und Abgeordnete. Arbeitnehmer können nur dann in die private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen mindestens 47.250 Euro beträgt. Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber 50% des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, die Höchstgrenze ist der Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung.

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Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung



Anders als bei der privaten Krankenversicherung hat die gesetzliche Krankenversicherung einen großen Vorteil: die Familienmitglieder sind automatisch ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert, wenn sie nicht mehr als 340 Euro im Monat verdienen. Die Kinder sind mindestens bis zum 18. Lebensjahr kostenlos mitversichert und maximal bis zum 25. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Ausbildung.

Vor diesem Hintergrund erscheint es logisch, daß sich eine private Krankenversicherung eher für Singles oder Doppelverdienende Paare lohnt als für Familien. Als Single können Sie so über die Jahre gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung mehrere tausend Euro sparen, zumal Sie als Selbständiger eher selten die Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen werden.

Wenn Sie denn einmal krank sind dann spielt die private Krankenversicherung ihre Vorteile aus: da die privaten Krankenkassen deutlich höhere Sätze als die gesetzliche Krankenversicherung erstatten genießen Sie bei den Ärzten eine bevorzugte Behandlung und kommen in der Regel auch in den Genuß von höherwertigen Behandlungen. Dies sorgt dafür, daß Sie als Selbständige/r schneller wieder fit und einsatzbereit sind.

Nach der Behandlung erhalten Sie vom Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker eine Rechnung, die Sie meist innerhalb von 4 Wochen bezahlen müssen. Diese Rechnung senden Sie Ihrer Krankenversicherung, der die Behandlungskosten auf Ihr Konto überweist, nun können Sie die Rechnung begleichen. Sollte ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein dann rechnet das Krankenhaus direkt mit Ihrer Versicherung ab: bei der Aufnahme legen Sie ihre Klinik-Card vor auf der die Leistungen ihres Vertrags vermerkt sind.

Medikamente bezahlen Sie vor Ort in der Apotheke und reichen die Quittung dafür bei der PKV ein, welche Ihnen den Betrag erstattet. Bei besonders teueren Behandlungen, die Ihnen ihr Arzt "aufschwatzen" will oder bei teuren Medikamenten ist es ratsam, Ihre PKV vorab zu kontaktieren und die Kostenübernahme zu klären.

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Alter nicht so ohne weiteres möglich: der Gesetzgeber möchte verhindern, daß die Mitglieder der PKV in jungen Jahren von den günstigen Beiträgen profitieren um im Alter wieder in den Genuß der dann preiswerteren gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen.

Fazit: ob sich der Wechsel in die PKV lohnt hängt von den persönlichen Ansprüchen, dem Einkommen und nicht zuletzt von der eigenen Konstitution ab. Es gibt Chancen aber auch Risiken; die momentane Verschärfung des Gesundheitsrechts läßt eine PKV sinnvoller erscheinen als noch vor 10 Jahren.

 

Autor: M. Plank