Datum: 08.02.2012

Rechts-Anwalt in Herne



Für die Vertretung Ihrer Rechts-Interessen werden auch Sie sicher irgendwann einmal einen Anwalt in Herne benötigen. Ausgehend von dem Problem, das zu lösen ist, gibt es Anwälte mit verschiedenen Fachrichtungen, wie z.B. Baurecht oder Strafrecht. Die Auswahl eines guten Anwalts hängt auch in Herne von dessen Qualifikation ab. Um diese herauszufinden können Sie mehrere Wege gehen, entweder fragen Sie im Bekanntenkreis nach einem guten Anwalt oder Sie lassen sich im Erstgespräch durch den Anwalt selber überzeugen.

Das Erstgespräch mit einem Anwalt kostet i.d.R. schon Geld, beachten Sie aber dass das Honorar für die Erstberatung inzwischen frei verhandelbar ist. Sie können auch erst per Telefon vorfassen und den Anwalt deutlich darauf hinweisen, dass Sie für das Erstgespräch nicht bezahlen wollen, dies sollte in der heutigen Service-Gesellschaft eigenlich kein Problem darstellen.

Wenn sich nach dem Gespräch mit Ihrem Anwalt in Herne eine Zusammenarbeit ergeben sollte dann benötigt dieser eine anwaltliche Vollmacht von Ihnen. Mit dieser gehen Sie einen Vertrag darüber ein, was der Anwalt für Sie tun darf. Der Rechts-Anwalt hat im Zuge seines Mandates die Pflicht, seinen Mandanten, also Sie, umfassend zu betreuen und zu informieren. Er muß Sie über den von ihm gewählten Verfahrensweg informieren und seine Wahl begründen; gleichzeitig muß er Ihnen auch Alternativen aufzeigen. Bei all diesen DIngen haben Sie nach wie vor Weisungsbefugnis, d.h. Sie können festlegen was der Rechts-Anwalt tun soll.

Sämtliche Schriftsätze von oder an die gegnerische Partei oder des Gerichtes werden Sie in Kopie erhalten.

 

Zum Thema "Qualifikation eines Anwalts" schreibt die Bundesrechtsanwaltskammer Berlin folgendes:

"Bundeseinheitliches Fortbildungszertifikat für Rechtsanwälte

Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Für den Verbraucher wird es künftig einfacher werden, gleich auf den ersten Blick zu sehen, ob sich "sein" Anwalt regelmäßig fortbildet. Ab Januar können Rechtsanwälte das bundeseinheitliche Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" beantragen. Das Zertifikat bescheinigt den Nachweis einer regelmäßigen und umfassenden anwaltlichen Fortbildung.

"Die hohe Kompetenz in der Rechtsberatung ist das entscheidende Qualitätsmerkmal, das die Rechtsanwälte auf dem Rechtsberatungsmarkt auszeichnet", sagt Dr. Bernhard Dombek, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. Um diesem hohen Anspruch gerecht zu werden, ist eine ständige, umfangreiche Fortbildung unabdingbar.

Die BRAK gibt jetzt den Anwälten die Möglichkeit, mit Erwerb ihres Zertifikats auch nach außen zu dokumentieren, dass sie sich laufend fortbilden. Um das Zertifikat zu erhalten, muss der Anwalt regelmäßig nachweisen, dass er sich in einem festgelegten Umfang in unterschiedlichen Bereichen der anwaltlichen Tätigkeit fortbildet. Der zertifizierte Anwalt ist dann berechtigt, das zugehörige Logo, "Q ? Qualität durch Fortbildung" während der dreijährigen Gültigkeitsdauer des Zertifikats z.B. auf Briefbogen, Visitenkarten und Homepage zu führen. Die BRAK nimmt mit dem Zertifikat ihre Aufgabe wahr, die Fortbildung der Rechtsanwälte zu fördern. "Das Qualitätsmanagement der Anwälte soll mit dem neuen Zertifikat nachhaltig unterstützt werden", so Dombek. "Wer durch regelmäßige Fortbildung das hohe Niveau anwaltlicher Beratung aufrechterhält, soll auch im Vorfeld des Mandats damit werben dürfen."Das Zertifikat muss in regelmäßigen Abständen durch erneute Nachweise von Fortbildungsmaßnahmen neu beantragt werden, um das Logo weiter führen zu dürfen."

 

Quelle: Der Pressedienst der Bundesrechtsanwaltskammer

 

Autor: Redaktion Herne


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