Datum: 08.02.2012

Inflation frisst Rentenversicherung – Renditestarke Varianten der Altersversorgung



Die Anbieter von klassischen privaten Rentenversicherungen können Kunden nach Absenkung des Garantiezinses keinen Inflationsausgleich mehr auf die Beiträge garantieren.

Was bieten sich für Alternativen? Nach Berechnungen der Ratingagentur Assekurata reicht die durchschnittliche garantierte Beitragsrendite von privaten Rentenverträgen mit 1,37 % bei der aktuellen Inflation von 1,7 % nicht für den Werterhalt des eingesetzten Kapitals.

Bei klassischen Kapitallebens- und Rentenversicherungen erhalten die Kunden auf den Sparanteil ihrer Prämie die sogenannte Überschussbeteiligung. Sie setzt sich aus der garantierten Mindestverzinsung und der Gewinnbeteiligung zusammen, die jährlich deklariert wird. Der Garantiezins wird staatlich festgelegt, der bei Vertragsabschluss geltende Garantiezins läuft über die gesamte Vertragsdauer. Die Differenz zwischen Garantiezins und garantierter Beitragsrendite entsteht, weil der Versicherer den Zins nicht auf den vollen Beitrag des Kunden anrechnet, sondern Risiko- und Kostenanteile abzieht.

Zum 1. Januar 2007 wurde der Garantiezins von 2,75 auf 2,25 % gesenkt. Wer höhere Renditen will, muss risikoreicher investieren, doch die Deutschen suchen nach einer aktuellen Studie von Psychnomics zu 96 % die Sicherheit einer garantierten Mindestverzinsung. Die Versicherer setzen daher zunehmend auf einen Mittelweg. Sie verbinden die Garantie mit dem Fondsinvestment im Versicherungsmantel.

Diese Garantien werden in drei verschiedenen Formen angeboten:

a) Hybrid Produkte

Ansatz: Fondsgebundene Versicherung, die den Hauptteil des Sparbeitrages klassisch in den Deckungsstock investiert.

Der Rest wird in Fonds investiert. t Vorteil: Die Rückzahlung der Beiträge zum Ende der Laufzeit ist gesichert.

 Nachteil: Weil die Sparbeiträge nur in geringem Maße in Fonds investiert werden, liegt die Rendite nicht spürbar über klassischen Lebensversicherungen.

b) Höchststandsgarantie

Ansatz: Fondsgebundene Versicherung, die zu 100 % in Garantiefonds investiert, die die jeweils höchsten Werte der Fondsanteile absichern.

Vorteil: Partizipation an steigenden Aktienkursen und Absicherung gegen Kapitalverlust.

Nachteil: In besonders stark schwankenden oder lange fallenden Märkten zehrt sich der Aktienanteil auf. Trotz aufwendigen Konzepts sind dann ggf. keine hohen Renditen mehr zu erwarten.

c) Guaranteed Minimum Living Benefits

Ansatz: Fondsgebundene Versicherung, die unabhängig von den Renditechancen aus Investmentfonds eine Rente in fester Höhe garantiert.

Vorteil: Der Anleger kann am Ende der Laufzeit wählen, ob er sein angespartes Guthaben als Kapital auszahlen oder verrenten lässt, oder ob er die bei Vertragsbeginn garantierte Rente nimmt.

Nachteil: Zusätzliches und von der Kapitalanlage losgelöstes System.

 

Alle Garantiesysteme stellen interessante Alternativen zu den herkömmlichen Vertragsformen dar. Die zu Ihnen passende Absicherung erarbeitet Aures im Rahmen einer persönlichen Anlage- und Vorsorgeberatung.

 

Zum 01. Januar 2007 wurde eine Absenkung des Garantiezinses in der Lebensversicherung von bislang 2,75 Prozent auf 2,25 Prozent durchgeführt. Diese Änderung der Kalkulationsgrundlagen wirkt sich nicht auf die gesamte – allerdings unverbindliche – Ablauferwartung aus. Die echten garantierten Leistungen der Versicherer sind allerdings für neue Verträge je nach Laufzeit des Vertrages um bis zu 7,5 % abgesenkt worden. Kunden, die Wert auf eine hohe Sicherheit legen, haben über eine Sondervereinbarung der Aures noch bis zum 30.03.2007 die Möglichkeit, Verträge nach alten Tarifen mit dem

Garantiezins von 2,75 % zu erhalten. Hierzu ist eine unverbindliche Angebotsanforderung noch im Februar erforderlich. Aures hat diese Möglichkeit mit einer Versicherungsgesellschaft verhandelt, die nach dem einschlägigen

Fitch Rating zu den besonders finanzstarken deutschen Lebensversicherern zählt.

 

Autor:

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