Staatlich geförderte Riester-Rente auch für Selbständige
Ab dem 1.1.2005 greift die steuerliche Förderung (im Rahmen der privaten Vorsorge) nur noch für die Rürup-Rente und die Riester-Rente. Es gibt weiterhin die Möglichkeit der steuerlichen Begünstigung für eine betriebliche Altersversorgung, diese ist aber nur für Arbeitnehmer möglich. Was kann ein Selbständiger tun, um eine steuerliche Förderung für die Rente zu erhalten?
Auch Selbständige können die Riester-Rente, die vor allem für Arbeitnehmer gedacht ist, nutzen. Dafür müssen Sie sich an den Vertrag ihres Ehegatten, der/die Arbeitnehmer ist, anhängen und können so auch die staatliche Förderung geniessen. Der jährliche Förderbetrag liegt bei 114 Euro und wird ab 2008 auf 154 Euro steigen. Dadurch kann man einen Rentenanspruch von immerhin 500 Euro/Jahr mit der Riester-Rente erzielen, ohne selber Geld einzusetzen, dazu kommt derselbe Betrag für den Ehepartner und noch einmal eine jährliche Kinderzulage von 138 Euro (185 Euro ab 2008) für jedes Kind, für das Kindergeld bezogen werden kann.
Die im Rahmen der Rürup-Rente gezahlten Beiträge können bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werde. Das Finanzamt erkennt hier 62% der Beiträge an, maximal 12400 Euro/Jahr bei Ledigen und 24800 Euro bei Verheirateten. Diese Quote steigt jährlich um 2%, so dass ab 2025 bis zu 20000 Euro abgesetzt werden können. Nicht vergessen darf man, das dass Finanzamt bei der Auszahlung im Alter Steuern erhebt, ab 2040 werden 100% der Rentenzahlungen besteuert.
Autor:
Redaktion Herne