Datum: 31.07.2010

Unterschiede der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung



Ein Unfall ist immer ein plötzlich eintretendes Ereignis, das einen Körperschaden verschiedenen Umfangs oder sogar den Tod des Betroffenen nach sich ziehen kann.
Eine Berufsunfähigkeit beschreibt den Zustand eines Arbeitnehmers, der nach einem Unfall, durch Krankheit oder Kräfteverfall seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Dennoch ist eine Erwerbstätigkeit in anderen Tätigkeitsbereichen möglich.
Sowohl die Unfall- als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung können als privater Vertrag abgeschlossen und als Teilversicherungen in Lebens-oder Rentenversicherungen eingebunden werden.
Die Höhen der Unfall- Versicherungssumme und die Leistungsmerkmale, wie Todesfall oder Tagesgelder, werden individuell vereinbart. Die Höhe der Leistung wird nach einer verbindlichen Gliedertaxe errechnet und ist abhängig von der Art der Verletzung und der Höhe der gesamten Versicherungssumme. Die Leistung erfolgt auf Grund ärztlicher Gutachten. Beiträge zur Versicherung müssen auch nach einem Unfall weiter geleistet werden. Die Leistungen der Versicherung können aus Rehabilitationsmaßnahmen, Übernahme von Heilbehandlungen und Barleistungen( Einmalzahlungen oder Renten) bestehen.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil der Sozialversicherung und erbringt Leistungen bei Unfällen auf dem ( direkten) Arbeitsweg, während der Arbeitszeit und bei Berufskrankheiten durch Unfälle. Es werden Leistungen zur Rehabilitation, Umschulungen, Unfall-oder Hinterbliebenenrenten gewährt. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung werden aufgrund vereinbarten Leistungsmerkmale bei einer Berufsunfähigkeit von 50% erbracht. Die vereinbarte Rente wird gezahlt, wenn die ärztlichen Gutachten von einer andauernden Beeinträchtigung von mehr als 6 Monaten ausgehen. Mit Beginn der Rentenzahlung wird der Vertrag beitragsfrei weitergeführt. Die Rente wird ausgesetzt, wenn die Berufsfähigkeit wiederhergestellt wurde.
Die gesetzlichen Träger sichern seit 2001 nach 1961 geborene Arbeitnehmer nicht mehr im Bereich der Berufsunfähigkeit ab. Es ist deshalb wichtig, für diesen Fall vorsorgliche Maßnahmen zu treffen. Sowohl Unfall- als auch Berufsunfähigkeitsversicherung gehören zu den wichtigen Versicherungen im Bereich der privaten Vorsorge.

Autor:
Carina Stahlkitz
carina.stahlkitz(at)gmx.de

 


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