Urlaubsabgeltungs- und Urlaubsentgeltanspruch
Prinzipiell ist eine Abgeltung während des Arbeitsverhältnisses nicht möglich. Grundsätzlich muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen kann Urlaub auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub bis 31 März des Folgejahres gewährt und genommen werden. Sonst verfällt der Urlaubsanspruch.
Abgeltungsanspruch wird nach Urlaubsentgelt berechnet. Es ist nicht mit dem Urlaubsgeld zu verwechseln. Das Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung der Vergütung während der Urlaubszeit.
Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichem Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt erhalten hat. Kurzarbeit, Arbeitsausfälle, oder Arbeitsversäumnisse werden nicht im Urlaubsentgelt berechnet. Bei Verdiensterhöhungen ist, die Berechnung so vorzunehmen, als sei die Verdiensterhöhung mit Beginn des Berechnungszeitraums eingetreten.
Berechnungsformel des Urlaubsentgets
Gesamtarbeitsverdienst in 13 Wochen
x
Urlaubstage
65 Arbeitstage (5 Tage x 13 Woche)
= Urlaubsentgelt
Autor: Redaktion