Von der gesetzlichen KV in die private KV
Jeder Mensch der mit den Überlegung spielt in die private Krankenversicherung zu gehen fragt sich faktisch wie diese mit Kostensteigerungen umgeht, daher ob die Beiträge fest ruhen werden oder geradewegs klettern. Gerade in dem letzten Jahre in Bezug auf die mächtig gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen und der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen gewinnt diese Frage steigernd an Sinn.
Im Grunde ist es einmal so dass der Mitgliedsbeitrag den man bei Abschluss der privaten Krankenversicherung vertraglich genannt bekommen hat bindend für die gesamte Vertragslaufzeit ist, Erhöhungen z.B. aufgrund des steigenden Alters gibt es zum Beispiel nicht. Wohl aber ist es der privaten Krankenversicherung möglich die Beiträge für die Gemeinschaft der in einem bestimmten Satz versicherten Menschen zu erhöhen, zum Beispiel wenn festgestellt wird dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen, der Satz darum Verlust gemacht hat. Oft genug auch schon die Tatsache dass der Einkünfte in einem Satz zu karg geworden ist als Grund für eine Beitragserhöhung aus. Es gibt für den Mandanten leider keinerlei Möglichkeit diese tariflichen Erhöhungen zu aushebeln, bloß ein Sonderkündigungsrecht gibt es wenn die Krankenversicherung erhöht.
Angesichts der enormen Kostenexplosion mit Gesundheitswesen ist es kein Kunststück vorherzusagen dass die Beiträge auch in der PKV in den kommenden Jahren weiter klettern werden - evtl. weitere Reformen mal nicht mit eingerechnet. In den letzten Jahren sind die Beiträge schon angepasst worden aber in vielen Bereichen können die Versicherer unkompliziert nicht anders als weitern Erhöhungen durchzuführen. Am Rande aber sei erwähnt dass dies nicht nur ein Phänomen der privaten Krankenversicherungen ist, auch die gesetzlich Versicherten werden im Zuge der aktuellen Reformen demnächst tiefer in die Tasche greifen dürfen.
Autor:
Jörg Thomasberger