Datum: 08.02.2012

Damit die Weihnachtsfeier auch steuerlich absetzbar wird.



Alle Jahre wieder gibt es sie – die Weihnachtsfeiern in den Betrieben. Ein schönes Ritual, von den Mitarbeitern gerne wahrgenommen und von den Unternehmern durchaus als Möglichkeit erkannt, das Arbeitsklima positiv zu beeinflussen und letztendlich so zu einer gesteigerten Leistungsbereitschaft zu gelangen.

Damit die Ausgaben für die Weihnachtsfeier aber auch vom Finanzamt anerkannt werden, sollte jeder Unternehmer ein paar Punkte beachten:

1. Die Feier muss allen Mitarbeitern offen stehen.

2. Die Kosten pro Mitarbeiter dürfen den Betrag von 110,00 € brutto nicht übersteigen. Zu den Kosten gehören auch die Ausgaben für einen Saal, für eine Musikband oder auch für kleine Geschenke. Übersteigt der Gesamtbetrag nämlich die Grenze von 110,00 €, liegt Arbeitslohn vor, der sowohl der Steuerpflicht als auch der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Und dies könnte bei Ihren Mitarbeitern dann im Nachhinein sehr negativ aufgenommen werden.

3. Pro Geschäftsjahr dürfen Sie maximal zwei Veranstaltungen geltend machen.

Wenn Sie diese Punkte beachten, kann Ihre Weihnachtsfeier steigen. Hier noch ein paar Tipps für eine rundum gelungene Feier:

1. Halten Sie eine kleine Rede und danken Sie allen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit. Sprechen Sie sowohl die Erfolge des vergangenen Jahres an als auch die Probleme und geben Sie einen kurzen Ausblick auf das kommende Jahr. Der beste Zeitpunkt für eine solche Rede ist nach der Vorspeise.

2. Die Kleidung sollte entsprechend dem Rahmen und der Örtlichkeit eher konservativ gewählt werden, aber nicht overdressed.

3. Vermeiden Sie in Gesprächen mit Ihren Mitarbeitern allzu persönliche oder private Themen.

4. Kümmern Sie sich auch um Ihre neuen Mitarbeiter und ziehen Sie sie in Gespräche mit ein.

5. Sprechen Sie nicht nur mit Ihren Führungsmitarbeitern, sondern auch mit der Putzfrau oder dem Büroboten.

6. Bieten Sie keinem in Trinklaune das DU an. Sie könnten es am nächsten Tag bereuen.

7. Gehen Sie als Erster. Ihre Mitarbeiter möchten auch in Ruhe noch über Ihren Chef tratschen. Gönnen Sie Ihnen diesen Freiraum. Außerdem wird in solchen Gesprächen auch über Positives gesprochen

Zum Schluss noch ein Tipp für alle Mitarbeiter. Während der Weihnachtsfeier stehen Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies gilt auch für den anschließenden direkten Heimweg. Unfälle, die durch Alkohol- oder Drogeneinfluss hervorgerufen worden sind, stehen allerdings nicht unter Versicherungsschutz.

 

Autor:

BVMW-Regionalbüro

Bochum-Herne

Franjo Münxelhaus

www.bvmw-herbo.de

info(at)bvmw-herbo.de


_