Datum: 07.09.2010

Winterreifen-Pflicht für Firmenwagen?



Update vom 13.11.2006

Nun ist es amtlich: das Innenministerium in NRW hat eine Richtlinie für die Polizei erlassen, wie mit der neuen "Winterreifen-Pflicht" umzugehen ist. Danach handelt sich ein Bußgeld von 20 Euro derjenige ein, der bei ausgeprägten winterlichen Bedingungen (also Glatteis, festgefahrene Schneedecke oder starker Schneefall) mit Sommerreifen oder abgefahrenen Winterreifen unterwegs ist und gleichzeitig durch das Fahrverhalten zeigt, dass die Bereifung nicht den Witterungsverhältnissen angepaßt ist. Das können z.B. ein deutlich verlängerter Bremsweg, Schwierigkeiten beim Anfahren oder Schleudern in Kurven sein.

Das Innenministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass beide Bedingungen vorliegen müssen, um ein Bußgeld verhängen zu können. Wer es also virtuos mit den Sommerreifen durch den Winter schafft muß keine Angst haben, wegen nicht vorhandener Winterreifen ein Knöllchen zu bekommen.

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Artikel

Die neuste Änderung der STVO sorgt für einen warmen Regen - bei den Reifenhändlern. Unter dem Stichwort "Winterreifen sind jetzt Pflicht!" und "Bußgeld ohne Winterreifen" werden dem gutgläubigen deutschen Autofahrer die schwarzen Gummis wie geschnitten Brot verkauft. Schließlich gilt ja jetzt die Winterreifen-Pflicht, oder? Ob Winterreifen bei schlechten Witterungsbedingungen wirklich Pflicht sind erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Der am 1.8.2006 geänderte Absatz in Paragraph 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) lautet: " (3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. (...)Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muß bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen." Es ist hier keine Rede von Winterreifen, sondern nur von einer geeigneten Bereifung. Darunter kann man auch Sommerreifen mit einer ausreichenden Profiltiefe verstehen.

Am 21.12.2005 hat der Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee in einer Pressemitteilung verlautbaren lassen:

"Es gibt auch künftig keine Winterreifenpflicht, jeder Autofahrer ist dazu verpflichtet, mit geeigneter Bereifung unterwegs zu sein. Das kann je nach Wetterverhältnissen auch ein guter Sommerreifen oder ein Ganzjahresreifen sein. Wer auf Winterreifen verzichten will, muss sein Auto bei widrigen Straßenverhältnissen stehen lassen und auf Bus und Bahn umsteigen. Wer mit abgefahrenen Sommerreifen eine verschneite Passstraße befährt, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen."

Daß das Befahren einer Paßstrasse mit abgefahrenen Reifen ebenso verboten ist wie das Befahren jeder anderen Straße mit abgefahrenen Reifen, haben alle Autofahrer (hoffentlich) in der Fahrschule gelernt, Herr Minister!

 

Also ist die Sache klar, es gibt KEINE Winterreifen-Pflicht wie es uns die Reifenindustrie glauben machen will. Auch die Behauptung, daß Winterreifen unter 7 Grad Celsius sicherer seien als Sommerreifen kann getrost als Mär der Reifenindustrie einbestuft werden, wie auch die Servicezeit des WDR feststellte.

Unstrittig ist hingegen, daß Winterreifen auf einer schneebedeckten Fahrbahn mehr Grip bieten als Sommerreifen. Jeder Autofahrer muß daher selber abschätzen, wie häufig er im Jahr auf eis- und schneebedeckter Fahrbahn unterwegs ist. Läßt sich dies nicht vermeiden dann sollte er wie schon immer auf ausreichendes Profil achten. Diesen Winter ist trotz oder gerade wegen des vermehrten Verkaufs von Winterreifen von einer konstanten oder sogar leicht höheren Unfallrate auszugehen: es steht zu befürchten, daß der deutsche winterreifenbewehrte Autofahrer seine Fahrweise noch weniger an die Strassenverhältnisse anpaßt als vor der „Winterreifenpflicht“ und im vollen Vertrauen auf die Aussagen der Reifenindustrie bei zu flotter Fahrt am nächsten Baum landet.

 

 

Autor: Redaktion


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